Ganz einfach nach den gesetzlichen Vorgaben, denn auch behinderte Menschen koennen erben. Inwiefern sie dann selbstaendig darueber verfuegen koennen ist eine andere Sache.

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Das kommt auf die Bank und die Karte bzw. den AGB's an, i.d.R. ist ein gewisser Betrag versichert. Am besten rufst Du mal Deine Bank an und fragst.

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Das kannst Du unter den Werbungskosten ansetzen.

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Wenn Dir die Einreise verweigert wird, liegt es doch meist an mangelnder Vorbereitung, z.B. kein Visum. Da liegt das Verschulden bei Dir, wieso sollte da ein Transportunternehmen verpflichtet sein Dich am selben Tag wieder nach Hause zu bringen? Da musst Du Dich schon selber drum kuemmern.

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Bin mir nicht ganz sicher was Du meinst, aber vielleicht hilft Dir dieser Artikel weiter, denke schon:

http://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-werbungskosten-bei-einem-termingeschaeft_164_171836.html

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Schau mal hier nach,

http://www.pokerolymp.com/articles/show/news/11888/sind-pokergewinne-steuerfrei-poker-recht-und-steuer

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Ich habe mal von einer Gesellschaft namens Cigna gehoert, die solch ein Produkt anbietet. Im Notfall einfach mal einen Versicherungsmakler oder aehnliches fragen.

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So lange Du innerhalb der EU arbeitest brauchst Du in der Tat im Ausland keine UST in Rechnung stellen. Ansonsten gibts du es ebenfalls als Einkommen gegenueber dem Finanzamt an.

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Das ist abhaengig von dem Land, je nachdem ob und was fuer ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem entsprechendem Land besteht. Wo wird das Geld denn ausgezahlt? Ich gehe mal davon aus in dem Land wo Du arbeitest, dann wuerde es auch dort versteuert werden. Die Lohnbuchhaltung in Deinem Unternehmen sollte Dir da ein wenig weiterhelfen koennen.

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Bei der Kuendigung bekommst du auf jeden Fall Arbeitslosengeld, bei dem Aufhebungsvertrag erst nach der Sperrzeit, soweit ich weiss.

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Ueblicherweise wendet man sich vorher an die Versicherung, welche ist egal, aber nur eine, da es sonst Versicherungsbetrug ist. In der Regel geht man in Vorkasse und schickt der Versicherung die Belege dann zu, welche die Kosten erstattet. Bei groesseren Sachen kann man in einem telefonischem Gespraech abklaeren ob z.B. eine Kostenuebernahmeerklaerung an den Arzt oder Krankenhaus gefaxt werden kann.

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Das liegt im Ermessen der GKV, sie muss denjenigen nicht aufnehmen der in einer PKV war, also "lieb" nachfragen. Aus Sicht der GKV stellt ein 50-jaehriger natuerlich ein erhebliches Risiko dar.

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Das kommt darauf an, was du kaufen moechtest. Jeans z.B. lohnen immer da sie auch in einem 1:1 Vergleich guenstiger sind. Langfristig denke ich persoenlich nicht das sich der Euro auf einem deutlich hoeheren Niveau einpendeln wird.

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