Wer regelmäßig seinen teuren Dispokredit nutzt, könnte durch einen Wechsel auf einen günstigeren Ratenkredit bares Geld sparen. Während Dispokredite mit ihren oft überhöhten Zinssätzen (teilweise bis zu 13 Prozent oder mehr) schnell zur finanziellen Belastung werden, bieten Ratenkredite – je nach Bonität und Bank – mit Zinsen zwischen drei und sieben Prozent eine deutlich planbarere Alternative. Mit festen Monatsraten und einer klar definierten Laufzeit sorgt der Ratenkredit zudem für eine bessere Übersicht über die eigene finanzielle Situation und verhindert die ständige Versuchung, den überzogenen Kontorahmen auszuschöpfen.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen: Ein Ratenkredit bindet den Kreditnehmer über einen längeren Zeitraum und schränkt die Flexibilität ein, da die Rückzahlung an feste Raten gekoppelt ist. Zudem können Bearbeitungsgebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen den Vorteil schmälern. Entscheidend ist daher, ob der Dispokredit regelmäßig und dauerhaft in Anspruch genommen wird oder lediglich als kurzfristige Reserve dient. Für viele Haushalte, die mit den hohen Zinsen des Dispokredits zu kämpfen haben, stellt der Wechsel zum Ratenkredit eine sinnvolle Maßnahme dar – vorausgesetzt, die zusätzliche Bindung und eventuelle Zusatzkosten werden in Kauf genommen.

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In Österreich wären entweder die Teambank oder die Santander mögliche Ansprechpartner - aber auch hier ist zu sagen, dass die Haushaltsrechnung entscheidend ist. Zusatzeinkommen und Beihilfen können angegeben werde und werden unter Umständen berücksichtigt. 

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In derartig schweren Fällen, in welchen der Strafrahmen über 6 Monate beträgt, kann man meist nur den entschuldigenden Notstand oder Strafmilderungsgründe geltend machen. Wenn bereits eine Anzeige vorliegt, kann es helfen , den Schaden wieder gut zu machen. Jedenfalls sollte man einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen.

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Eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatanwaltschaft senden und gleichzeitig als Nebenkläger auftreten. In Österreich nennt man dies Anschluss als Privatbeteiligter.

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Ich schließe mich der Antwort von wfwbinder an.

Für den Verbraucher und Privatpersonen sind die Auskunteien, das Einkommen und der Schuldenstand maßgeblich. Banken sind verpflichtet die Angaben von Kreditwerbern zu prüfen. Innerhalb der Banken sind unterschiedliche Bewertungsmodelle die Regel, einige wesentliche Regelnd gelten aber bei allen Banken. In Österreich ist der Kreditschutzverband die wichtigste Auskunftei für die Bemessung der Bonität.

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Banken ist es in Österreich grundsätzlich verwehrt, Kredite an Personen mit AMS Bezügen zu vergeben. Der Grund dafür ist, dass der Arbeitlosenbezug nicht gepfändet werden kann.

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Wichtig ist es, mit der Bank darüber zu sprechen, ob eine Möglichkeit besteht, Sie aus der Bürgschaft heraus zu nehmen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Bonität des anderen Kreditnehmers ausreichend ist, um die Rückzahlungsfähigkeit des Kredites zu gewährleisten.

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