Ja, Verrechnungsschecks ohne Ordervermerk (roter Streifen am Scheckrand mit dem Begriff "Order") kann von jeder Person problemlos eingereicht werden.
Die Banken legen die internen Buchungszeiten selbst fest. Bezüglich der Ausführung von Überweisungen (Zahlungsaufträgen) ist im BGB festgehalten, dass diese mit dem Tag des Zugangs bei der Bank als wirksam gelten. Geht der Auftrag gegen Ende des Geschäftstages ein, kann der Auftrag auch als am darauf folgenden Tag als wirskam gelten. Was unter "am Ende des Geschäftsteages" zu verstehen ist, ist allerdings nicht genau definiert, sodass manche Banken auch die Frsit für Zahlungseingänge zur Ausführung noch am selben Tag auf 14 Uhr oder noch eher legen. Die Zeiten erfährt man nur bei der jeweiligen Bank bzw. findet sie im Preis-Leistungs-Verzeichnis.
Besonders Guthabenkonten (z.B. http://www.global-mastercard.de) werden NICHT der SCHUFA gemeldet, denn bei Kontoeröffnung muss man in der Regel eine Schufa-Klausel unterzeichnen, die zur Abfrage und Weitergabe von Daten berechtigt. Bei Guthabenkonten fehlt diese Klausel. In deutschland gibt es mittlerweile kaum noch Banken, die nicht mit der SCHUFA zusammenarbeiten. Da muss man schon intensiv suchen.
Das Wertstellungsdatum (Valuta) ist das nach dem Gesetz vorgeschriebene Datum, zu dem Transaktionen verbucht werden müsse. Rs entspricht dem Datum, an dem das geld beispielsweise bei der Bank eingangen ist und dient dazu, dass der Kunde keine Zinsnachteile hat, d.h. auch wenn das Buchungsdatum ein oder zwei Tages später liegt, wird das Geld dennoch ab dem Valutatag verzinst. Bis zum Buchungsadtum kann die Bank aber mit dem Geld noch arbeiten und (sofern in dieser kurzen Zeit überhaupt möglich) auch entsprechend etwas verdienen. Hat für den Kunden aber keine Nachteile.