Ja, Verrechnungsschecks ohne Ordervermerk (roter Streifen am Scheckrand mit dem Begriff "Order") kann von jeder Person problemlos eingereicht werden.

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Die Banken legen die internen Buchungszeiten selbst fest. Bezüglich der Ausführung von Überweisungen (Zahlungsaufträgen) ist im BGB festgehalten, dass diese mit dem Tag des Zugangs bei der Bank als wirksam gelten. Geht der Auftrag gegen Ende des Geschäftstages ein, kann der Auftrag auch als am darauf folgenden Tag als wirskam gelten. Was unter "am Ende des Geschäftsteages" zu verstehen ist, ist allerdings nicht genau definiert, sodass manche Banken auch die Frsit für Zahlungseingänge zur Ausführung noch am selben Tag auf 14 Uhr oder noch eher legen. Die Zeiten erfährt man nur bei der jeweiligen Bank bzw. findet sie im Preis-Leistungs-Verzeichnis.

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