Nebentätigkeit im Lohnsteuerhilfeverein: wie verhält es sich bei Mitgliedern aus anderen Bezirken?
Hallo zusammen,
hat jemand zu folgendem Konstrukt bereits Erfahrungen gesammelt?
Es geht darum als Finanzbeamter, im Rahmen einer Nebentätigkeit, für einen Lohnsteuerhilfeverein aktiv zu werden. § 99 (2) Nr. 2 und 3 BBG sind mir durchaus bekannt, es geht aber speziell darum, nur für Mitglieder tätig zu werden, die in anderen Finanzamtsbezirken wohnhaft sind. Man hätte also keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Bearbeitung der erstellten Erklärungen.
Würde mich über Antworten freuen
Beamtenrecht,
Nebentätigkeit