RENTENVERSICHERUNGSBEITRAG TÜRKEI
Hallo Damen und Herren,
Ich habe im Jahr 2012 für meine frau als einmalbetrag in die türkische Rentenversicherung einbezahlt und habs dann als Sonderausgaben Abzug geltend gemacht. Die ganzen erforderlichen interlagen als Kopie mitgeschickt. Nun habe ich den Bescheid bekommen und steht im Erläuterungen: (die Rentenversicherung in Höhe von einmalbetrag konnte nicht berücksichtigt werden, da dem Finanzamt keine Daten übermittelt wurden) was heißt das auf Deutsch? Muss da etwas automatisch Daten übermittelt werden? Oder gibt’s da bestimmte Voraussetzungen?
Besten Dank schon mal dem, der mir Auskunft hierüber geben kann.
Sonderausgaben