Ja,gibt es. Einmal den Beratungsschein,den man beim Amtsgericht beantragen kann,um so eine anwaltliche Beratung mit Kostenübernahme zu bekommen.(Ich hoff,ich hab das korrekt formuliert) Und dann gibt es noch die Prozeßkostenhilfe,die im §114 ZPO geregelt ist.
Vorraussetzungen für den PKH-Antrag müssen sein: -der Antrag zur PKH -die nachweisliche Bedürftigkeit des Antragstellers -die Rechtsverfolgung oder Verteidigung gibt ausreichend Aussicht auf Erfolg -und,das Verfahren ist nicht mutwillig
Der Antrag wird bei Gericht direkt oder über den RA gestellt. Anzumerken ist noch,daß die PKH ohne und mit Ratenzahlung möglich ist.
Beste Grüße Everyday