Mahnverfahren erst nach Zahlung eingeleitet. Rechtsanwaltskosten einforderbar?
Hallo,
ich bräuchte Auskunft für den folgenden Sachverhalt:
Ein Gläubiger hat eine Forderung von 59,70 Euro gegen mich, die er auch bereits 2x angemahnt hat. Ich habe am 29.05.17 die Zahlung geleistet und damit die Sache als erledigt angesehen.
Am 09.07.17 bekomme ich vom Amtsgericht einen Mahnbescheid mit dem Datum 08.07.2017. Grund: Ein dort am 05.07.2017 eingegangener Antrag aufgrund der oben genannten Sache. Ich habe allerdings keinen Einspruch dagegen eingelegt. Ich hatte allerdings den Kläger vorher schon über die Zahlung informiert. Anscheinend hat diese den Umstand nicht an den Anwalt, der das Mahnverfahren einleitete nicht weitet gemeldet.
Am 15.08.17 erhielt ich noch einen Vollstreckungsbefehl.
Nun schreibt mir der Rechtsanwalt des Gläubigers und verlangt von mir eine Zahlung von 158,50 Euro über die Kosten für den Mahnbescheid sowie Vollstreckungsbefehl sowie für die angefallenen Anwaltsgebühren usw.
Ist die Forderung des Anwalts rechtens? Schließlich wurde das Mahnverfahren erst nach meiner Zahlung eingeleitet.
Soll ich dagegen Klagen? Wie hoch sind meine Chancen? Vielen Dank schon mal !