Wir haben im Unterricht (bin Lehrerin) Hartz IV durchgenommen, daher kann ich Dir sagen, es deckt nur das Existenzminimum (also Kosten für Wohnung, Essen etc.) ab, für Versicherungskosten ist leider keine Sonderzahlung von der Arge vorgesehen, obwohl eine Hausratversicherung sicher ganz gut wäre.
Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich es so, daß die Kosten einer Haushaltshilfe übernommen werden, wenn kleine Kinder (ich glaub unter 12 Jahren) zu versorgen sind, und keine andere Person wie Oma/Opa oder Ehemann die Versorgung der Kinder übernehmen können. Wenn nur der Ehegatte "zu versorgen" ist, muß er das leider selber schaffen oder einfach selber eine Haushaltsfee zahlen.
Bin keine Fachfrau in diesen Dingen, aber da kann ich Dir nur empfehlen, geh die Bürgschaft nicht ein. Denn als Bürge verpflichtest Du Dich die finanziellen Lasten zu tragen, wenn der Kreditnehmer (warum auch immer) nicht zahlen kann und da gibts kein Entrinnen. Da leihe oder schenke Deinem Bruder lieber ein paar Euro, aber nicht bürgen.
Da fallen mir (als Normal-Anlegerin) Sparbuch, Festgeld oder Tagesgeld ein. So richtig bombensicher wäre es aber wohl mehr im Tresor einer großen Bank angelegt, wenn ich Deine Frage wörtlich nehmen darf....
Soweit ich weiß, kann man die Zulage für 2008 noch bis Ende 2010 beantragen.
Ich kann nicht glauben, daß es eine entsprechende Pflicht gibt, das ist reine Privatsache, aber wenn man Zahlungsprobleme hätte, sollte man sich sicher bald an den Vermieter wenden.
Ja mei, begeistert wird natürlich keiner sein, aber ich denke, es liegt einfach auf der Hand, daß die Menschen immer älter werden, daher wirds immer mehr Pflegebedürftige geben und die nachwachsende (weniger gewordene) Generation kann dies nicht schultern. Daher ist die Idee sicher sinnvoll eine ergänzende Pflegeversicherung einzuführen. Ich fürchte nur, daß die "Mittelager" wieder doppelt zahlen, die Beiträge für die herkömmliche PflegeV und die neuen Beiträge für die private Pflegeabsicherung.
Als Wegeunfall zählt doch der Weg von der Haustür ab, bis zum Betrieb und wenn Du mit dem Auto fährst und der Unfall direkt beim Rausfahren zur Arbeit passierte, müßtest Du die Kosten wohl schon beim Finanzamt angeben können. Also: Auf jeden Fall in die Steuererklärung reinschreiben.
Also ich habe gelesen, daß die Älteren ihre Leistungen weiterbekommen sollen, man will aber einen für Teil der Pflegeversicherung einen Kapitalstock aufbauen, damit auch die Jüngeren im Fall der Pflege später mal noch Leistungen bekommen können. Diese Zusatzbeiträge müssen aber wohl nur die jungen Beitragszahler zahlen, da es für ältere Versicherte zu teuer wäre.
Bin sicher kein Rentenprofi. Aber ich hatte 1 Jahr Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung - sonst keine weiteren Zeiten, da ich dann Beamtin wurde. Ich will nun durch eine Pflegetätigkeit (bei Verwandtschaft), die 5jährige Wartezeit (das sei wohl so eine Mindeswartezeit) erreichen, damit ich mit 65 Jahren mal eine kleine Rente bekomme.