Nein, du darfst natürlich die Sachen zurück geben! Es gibt ja auch oft Vorzahlungen, das bedeutet auf keinen Fall, dass es kein Rückgaberecht mehr gibt. Also keine Sorge, einfach Klamotten in die Kiste zurücklegen und abschicken.

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Oh, da hab ich letztens etwas drüber gelesen. Aufpassen solltet ihr bei den "Schönheitschirugen" - denn das ist kein offizieller Titel, sondern jeder Chirug darf auch Nasen richten und Brüste verkleinern. Also am Besten mal umhören, wer schon mal bei jemandem war. Und dann eventuell zu verschiedenen zur Beratung gehen und sich erst dann entscheiden.

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Ich bin bei der comdirect, die Onlinebank der Commerzbank. Da ist das Girokonto ohne Kosten, es gibt auch ein Tagesgeldkonto dazu und eine Kreditkarte. Ich glaube, im Moment läuft sogar eine Aktion mit 50,- "Willkommensgruß".

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Ich verstehe dich so, dass es ein Testament gibt, das dich und deine Mutter als Erben des Hauses/Wohnung einsetzt. Trotzdem haben die anderen Kinder deines Vaters ein Recht auf ihren Pflichtteil, der 1/20 des Vermögens beträgt.

Das errechnet sich so: Die "normale" Erbfolge wäre 1/2 an die Ehefrau, die Rest zu gleichen Teilen an die Kinder, sprich jeder von euch 5 bekäme 1/10. Durch das Testament bleibt davon nur noch der Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Also statt 1/10 nur noch 1/20 an die 4 anderen Kinder.

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Ich hab mal für dich bei ein paar online Gehaltsvergleichen geschaut. Das Gehalt hängt natürlich von deiner Erfahrung ab, aber so ein Durchschnittswert waren immer knapp unter 2.000,- im Monat.

Als Tipp: Die Forderung ähnlich dem letzten Gehalt stellen, und eher nicht auf BAT verweisen.

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Das gibts nur in ganz außergewöhnlichen Fällen. Normalerweise bekommst du ja (bei gemeinsamen Sorgerecht) die Hälfte des Kindergeldes, und mehr Vergünstigungen bzw. steuerliche Vorteile gibts nicht.

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Meiner Erfahrung nach: nein. Die Unternehmen zahlen entweder eine feste Vergütung, oder halt gar nix. Ich hatte noch nie die Möglichkeit, darüber zu verhandeln. Allerdings variiert die Vergütung halt extrem zwischen den Firmen. Ich habe ein Praktikum gemacht, dass ich mit 300,- vergütet bekommen hab. Nun habe ich mich bei einer anderen Firma beworben, und die zahlen gar nichts.

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Nicht vergessen: pro Semester ein paar Hundert Euro (ca. 200,-) für Bücher und Material mit einrechnen! Daran denken die wenigsten, und das hat mir auch immer zu Beginn des Semesters Bauchschmerzen bereitet...

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Hast du ihn denn bezahlt? Meiner Meinung nach kannst du ihn auf alle Fälle zurück geben. Das ist so wie mit "frischen" Pilzen aus der Dose, die es oft auf Pizza gibt. Die geb ich auch zurück und das wird eigentlich immer akzeptiert. Aber ob das nur Kulanz ist oder Gesetz, weiß ich auch nicht.

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Ich muss immer zum Beginn eines neuen Semesters meine Imma-Bescheinigung einreichen. Da werde ich schön regelmäßig zu aufgefordert.

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Es gibt 2 Arten der Preiselastizität: 1. der Nachfrage, 2. des Angebots. Normalerweise dreht sich alles um die Preiselastizität der Nachfrage, d.h. wenn der Preis sich ändert, wie ändert sich die Nachfrage in Relation dazu? Das wird auch die "Nachfrageelastizität" gennant.

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Wenn ihr nicht direkt zum Notar wollt, gibt es 3 Dinge, die wichtig sind: 1. Handschriftlich 2. Datum drauf 3. Unterschrieben

Ob ihr auch gemeinsam eins schreiben könnt, weiß ich leider nicht. Aber ihr könnt doch einfach jeder eins schreiben und euch dabei gegenseitig als Erben einsetzen.

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Bei einigen meiner Freunde gibt es ähnliche Probleme. Denen wurde stets gesagt, sie müssten das zusätzlich benötigte Geld von ihren Eltern verlangen. Und im Notfall die Eltern auf Zahlung verklagen!

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