Nein, das wäre wohl zu weit gegriffen. Wenn auch die Ursache in der Tollerei der Hunde läge oder in dem Verstoß gegen den Leinenzwang, kann für den Herzanfall kein Schmerzensgeld verlangt werden.
Wenn es dein Vater zu Einnahmezwecken nicht benötigt, sondern nur privat, ist es wohl pfändbar. Der Gerichtsvollzieher ist für die Sachpfändung zuständig. Er könnte das Auto in Beschlag nehmen und wird möglicherweise nach ihm fragen.
Es kommt auf euer Einkommen und Vermögen an. Ihr habt hohe Freibeträge, ansonsten haftet ihr auf Unterhalt, den der Bezirk bzw. Träger der Soziahilfe geltend macht.
Nein, ich würde sofort einen Anwalt beiziehen, damit er unter Fristsetzung und Klageandrohung den Restbetrag oder Mitverschuldensbetrag von der Versicherung fordert. Denn so geht das wirklich nicht. Das musst du dir nicht gefallen lassen.
Das ist nicht ganz unproblematisch; aber eindeutig doch so, dass, wenn ein Vergleich nicht zu Stande kommt, du wieder vollständig frei bist und du also gegen die Forderung vollständig Widerspruch einlegen kannst und darfst. Die Vergleichszusage ist dann nicht verbindlich.
Wie mig112 schon sagte, ist die höhere Instanz das Landgericht, bei dem Berufung eingelegt werden muss. Dort aber gilt Anwaltszwang. Daher muss sie zwingend zu einem Anwalt gehen, will sie wirksam Berufung einlegen.
Ein Attest ist das nicht, was der Arbeitgeber verlangen kann, sondern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arzt ausstellt und die auch an die Krankenkasse übermittelt wird.
Wie schon billy richtig antwortete, gehören die Kosten für den Ein- und Ausbau ebenfalls zum Gewährleistungsumfang, die daher gleichsam vom Unternehmer übernommen werden müssen.
Das geht nur mit dem Gläubiger zusammen; sonst hat eure gegentseitige Vereinbarung für ihn keinen Nachteil; denn ein Vertrag zu Lasten eines Dritten ist bekanntlich nicht möglich.
Es kommt darauf an, wie er die Zahlungsfrist gesetzt hat. Wenn er damit verbunden hat, dass er dann zu Gericht geht oder zu einem Anwalt oder nur bestimmt noch und unmissverständlich aufgefordert hat, die Zahlung nach dem Ablauf zu leisten, dann bist du in Verzug. Ansonsten nicht!
Der Makler hat sicher einen Anspruch auf die Provision, so zumindest gegen den Verkäufer, nicht auch noch gegen euch als Käufer.
Die Tochter aus 1. Ehe erbt gleichrangig wie die Kinder aus 2. Ehe. Es sind also praktisch dann 3 Kinder die neben der Ehefrau aus 2. Ehe erben. Bei Zugewinngemeinschaft bekommt sie die Hälfte nach ihrem Mann und somit seine 3 Kinder jeweils 1/6.
Das ist merkwürdig. Doch geht es sicher, dass der Verzichtende als Erbe wiederum eingesetzt wird. Möglicherweise ist da aber keine Abfindung für den Erbverzicht gezahlt worden. Ansonsten sind ja Zuwendungen geflossen, so dass der Verzichtende vielleicht noch etwas dazu bekommen soll. Dazu bedarf es weiterer Angaben von dir.
Auch eine Wohnung im schlechten Zustand ist vom Vermieter zurück zu nehmen. Er muss eben dann seine Schadensersatzansprüche geltend machen. Aber er muss die Wohnung zurück nehmen. Eine verspätete Rückgabe und eine Entschädigung deshalb entfällt.
Zur Abmahnung berechtigt ist auch der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Und in deinem Fall muss den Chef der Arbeitnehmer vorher abmahnen, will er außerordentlich oder fristlos zu Recht kündigen. Eine solche Kündigung muss dem Arbeitgeber vor Augen gehalten werden, damit er weiß, was ihm blüht, wenn er nicht endlich das Gehalt wie gehörig unverzüglich zahlt.
Ich hörte mal, dass zwischen Ärzten es Sitte oder Brauch ist oder es sogar zu deren Standesrecht gehört, einen Kollegen kostenfrei zu behandeln. Wie weit die Verpflichtung allerdings geht, kann ich dir nicht sagen. Dass sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist wohl klar. Denn sie können hiervor wohl Ausnahmen machen und müssen ja auch die Medikamente zahlen, wofür somit so und so die Versicherung hilft.
Die Dauer der Wartefrist hängt von den Umständen bzw. von der Tageszeit und der Höhe des Schadens ab. So wird man bei einem geringfügigen Schaden allenfalls nur 10 Minuten warten müssen, während man bei einem größeren Schaden sicher eine halbe Stunde warten muss. In jedem Fall sollte man die Polizei verständigen, weil man dann sicher aus dem Schneider ist.
Ja das geht. Es wird dann von einem schlüssigen oder konkludenten Handeln gesprochen. Der maßgebliche Wille kann auch auf diese Art erklärt werden.
Neben den Vertragszinsen gibt es meiner Meinung nach nicht noch eine gesetzliche Verzugsverzinsung. Denn er bekommt bereits die Verzinsung in Höhe von 8 %, die auch noch höher ist als die gesetzliche (5 Prozentpunkte plus Basiszinssatz). Sie sind zwar das Kreditentgelt oder die Kreditgebühren, doch aber in jedem Fall Zinsen.
Bei einer GmbH geht der Geschäftsanteil kraft Gesetzes auf den Erben über. Wenn der verstorbene Gesellschafter also eine Bürgschaft für die Gesellschaft aufnehmen konnte (weil hat), dann geht diese Verpflichtung hieraus in Höhe des vererbten Anteils auch auf den Erben über.