Hallo zusammen, wer kann mir weiterhelfen?
Wir wollten sparen und haben über Check24 zum 30.11. die KFZ-VErsicherung gewechselt. Unsere alte Versicherung hat uns die Kündigung jedoch erst zum September diesen Jahres bestätigt, und die neue VErsicherung teilte uns mit, dass sie uns leider nicht versichern könne, wir könnten jedoch gerne fristgerecht die alte kündigen und dann die Antragsunterlagen bei der neuen einreichen.
Einige Wochen später, im Januar, bekamen wir ein Schreiben von der neuen Versicherung, dass wir doch bitte den Beitrag zahlen sollten, da der Versicherungsschutz erlischt. Daraufhin haben wir nochmal mitgeteilt, dass wir ja einige Wochen zuvor ein Schreiben erhalten haben, dass die uns nicht versichern können. Daraufhin bekamen wir die Löschungsbestätigung der neuen Versicherung und damit war der Fall für uns erledigt.
Nun haben wir Post vom Straßenverkehrsamt erhalten, wir mögen doch bitte Versicherungsschutz nachweisen, ansonsten droht uns die Ausserbetriebsetzung unseres Fahrzeugs. Und eine Gebühr bezahlen sollen wir auch. Nach mehreren Telefonaten stellte sich folgendes Bild raus: die neue Versicherung meinte, die alte hätte die "weiterführende" Deckung bei dem Amt einreichen müssen, die alte sagte, dass die dafür eine Mitteilung von der neuen Versicherung gebraucht hätten, dass die Deckung wieder zu hinterlegen ist, und beim 2. Anruf bei der neuen Versicherung schieben die das auf Check24. Die wiederum sagen, dass die nur für die Weiterleitung der Korrespondenz verantwortlich sind.
Jetzt hat die bestehende Versicherung natürlich die EVB an das Straßenverkehrsamt geschickt. Die Gebühr will aber natürlich keiner übernehmen.
Wer hätte denn tätig werden müssen, damit die alte Deckung bei dem Straßenverkehrsamt weiterhin bestehen bleibt?