Hallo,
ich wurde im Oktober 2022 wegen vertragswidrigem Verhalten gekündigt und hatte beim ALG1 knappe 3 Monate sperre bekommen. Da ich den Bescheid für die Sperrzeit erst gegen ende Dezember zugestellt bekommen habe, (bei wiederholter Nachfrage nach meinem ALG1 Bescheid sagte man mir immer wäre noch in Bearbeitung) hatte ich für Nov & Dez keinerlei Einkommen. Als ich von der Sperrzeit bis 30.01.23 erfahren habe, habe ich den Antrag auf Bürgergeld für meine Grundsicherung gestellt. Anfang Februar habe ich für ALG2 beim Jobcenter den Termin.
Heute kam der Bewilligungsbescheid für ALG1 von der AfA wo 2 Monate vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers eingetragen sind.

Vom Jobcenter hatte ich seit meinem Termin nichts mehr gehört und seit Begin meiner Arbeitslosigkeit habe ich von niemandem irgend eine Leistung gezahlt bekommen!
Kann mir einer sagen, wo ich hier verarscht werde?

Jetzt ist meine Sperrzeit vorbei und da ich seit November komplett Mittellos bin, wird mein ALG1 vorläufig noch weiter einbehalten für Leistungen die ich bis Dato nicht bekommen und auch noch nicht vom Jobcenter bewilligt bekommen hab?!?

Danke schon im Vorfeld