Melden brauchst du das nicht. Aber die Bank wird möglicherweise auf dich zurück kommen, weil der Falschüberweisende bei der Bank anklopfen wird. Du hast es erkannt, dass das Geld nicht dir gehört. Ich würde daher das Geld beiseite tun und abwarten, was kommt. Sollte selbst nach Jahren keine Meldung kommen, wird es wohl nicht mehr vermisst werden. Dann könnte es möglicherweise als herrenlos angeeignet werden.

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Ich meine, das geht mit der Generalvollmacht. Diese berechtigt wohl nicht zu höchst persönlichen Vertretungen bzw. wenn persönliche Rechtsgüter betroffen sind. Schau sicherheitshalber in die Vollmacht. Denn dort ist gewöhnlich der Umfang genauer beschrieben.

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Meines Wissens nach geht das. Nur darf der Anwalt kein Notar gewesen sein und keine Beurkundung vorgenommen haben. Dann ist es nicht möglich. Im anderen Fall aber bei einem handschriftlichen Testament schon.

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Zu aller Sicherheit: ja! Denn ein Schaden ist schnell eingetreten; da braucht den Mietern, und mögen sie noch so ordentlich sein, nur ein Versehen unterlaufen und schon ist es passiert. Deine Freundin ist in jedem Fall gesichert! Also ich empfehle immer eine Kaution.

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Zwischen Miterben besteht regelmäßig keine gegenseitige Auskunftsverpflichtung. Denn du bist ja selbst immer berechtigt. Ich weiß aber aus eigener Erfahrung, dass dies dann nicht gilt, wenn wie bei dir der Sohn mit der Erblasserin in einem Haus wohnte. Dann muss er der Schwester Auskunft geben.

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Meiner Auffassung nach ist es bei diesem Blutalkoholgehalt mit einer Geldbuße nicht mehr getan. Da kommt nurmehr eine Geldstrafe in Betracht. Auch muss eine Freiheitsstrafe befürchtet werden bei einschlägigen Vorstrafen, wenn also schon öfters im trunkenen Zustand Auto gefahren wurde.

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Ich denke, da bist du selber verantwortlich. Außer du hast im Mietvertrag die Schneeräumverpflichtung auf den Mieter übertragen. Aber einfach nur so auffordern, geht wohl nicht. Du musst deine eigene Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen, wenn du eine solche hast.

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Bestimmt nur immer der Eigentümer des Autos, also in deinem Fall die Tochter. Es kommt somit nicht darauf an, wer im Fahrzeugschein steht und wer im Fahrzeugbrief. Die Tochter ist der Eigentümer. Daher muss und kann sie die Schadensersatzansprüche geltend machen.

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Ja, ansonsten gäbe es ja nur damit keine Mietverträge mehr. Denn jeder, der mit einem Mietvertrag selbst im Geringsten nicht einverstanden ist, bräuchte ihn nur zerreissen und schon wäre er ihn los. Also, das geht bestimmt nicht. Das Zerreissen eines Mietvertrages berührt daher seine Wirksamkeit bestimmt in keinster Weise.

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Das Erbe ist belastet. Deshalb muss auch der Vorerbe das Vermächtnis erfüllen. Er ist dann sicher auch zu einem Abzug gegenüber dem Nacherben berechtigt. Zusätzlich sollte deine Freundin die Pflichtteilsberechnung von wfwbinder beachten.

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Es gibt zwar sicher die Verdachtskündigung, wenn wirklich Umstände vorliegen, die eine Straftat begründen. Aber die Unschuldsvermutung gilt auch. Daher darf der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen, muss aber vorher den Arbeitnehmer dazu anhören.

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Ein Haus, das bereits vermietet ist und daher auch Miete abwirft , wird als Zinshaus bezeichnet. Dieses wird zum Verkauf angeboten und ist daher wohl günstig, weil es schon mit Mietern belastet ist, möglicherweise aber mit schwierigen.

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Wichtig ist zur Unterscheidung, dass deutlich gemacht wird, dass der Berater seinen Dienstort, -zeit und die Art und Weise seiner Arbeit selbst bestimmen kann. Es darf diesbezüglich kein Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Auftraggebers geben, da ansonsten wohl ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

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Soweit ich informiert bin gibt es für verschiedene Bereiche Rechtsschutz. Wenn du somit nur einen Verkehrsrechtsschutz hast, wird sicher kein Rechtsschutz gewährt werden. Wenn jedoch ein allgemeiner Vertragsrechtsschutz besteht, könnte ich mir vorstellen, dass dein Anliegen abgesichert ist. Aber dann muss sicher ein Versicherungsfall dazu kommen. Dass du nur sicherheitshalber oder einfach hilfesuchend zum Anwalt gehst, das wird nicht gehen. Ich habe nämlich selber schon so einen Fall erlebt in einer Erbrechtssache. Da hätte ich ein Testament machen wollen und die dafür vorgesehene Beratung durch einen Rechtsanwalt wurde vom Rechtsschutz abgelehnt, weil kein Versicherungsfall angeblich vorgelegen hätte.

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Das ist für mich ein typischer Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung. Also sofort den Anspruch bei ihr anmelden. Sie muss den Schaden übernehmen.

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Das Problem bei dir ist wohl tatsächlich, dass es sich um eine Bausache handelt und möglicherweise hierbei die Haftpflichtversicherung deines Schwiegervaters streiken wird. Andererseits hat er ja wohl ganz privat gehandelt, so dass ich in jedem Fall einen Leistungsanspruch bei der Haftplfichtversicherung unverzüglich anmelden würde. Die können dann immer noch ablehnen. Dann würde ich jedoch anwaltlichen Beistand einholen und die Versicherungsbedingungen genau studieren. Denn eigentlich geht dein Fall in Richtung dieser Privathaftpflicht.

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Du hast doch hoffentlich den Nachweis eines Zugangs, zum Beispiel eine postalische oder sonstige Empfangsbes- oder Übergabebestätigung. Ansonsten ist die Sache für dich problematisch. Wichtig wäre auch, dass du Zeugen hättest von der Beschädigung oder Bilder davon gemacht hättest. Du muss die Beschädigung und die Rückgabe beweisen. Dann kannst du dein Geld zurückverlangen, weil ja eine Nachbesserung nicht möglich ist

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