Guten Tag, ich befinde mich momentan in der Wohlverhaltensphase. Nun ist mein Vater verstorben. Er hatte eine Kapitallebensversicherung für die Beerdigungskosten abgeschlossen, leider stehe ich als Bezugsberechtigter mit im Versicherungsschein. Die Restsumme, nach Abzug der Beerdigungskosten, zählt die als Erbschaft oder nicht?