Das kannst du getrost ignorieren. :)
Das wird noch kommen! Kann schon 3 Monate dauern. Die finden dich aber.
Natürlich erbt man auch die Schulden. ZB Kredite oder Schuldnerbriefe. Eben die gesamten finanziellen Verpflichtungen. Wahrscheinlich ist der von dir geschilderte Fall nur die halbe Geschichte, denn es würde mich verwundern, wenn nicht a) ein Nachlassverwalter sie über ihre Rechte aufgeklärt hätte, wozu auch gehört, dass man das Erbe komplett ausschlagen kann. Daher werden bspw. auch Adelstitel nicht weitervererbt, weil sich die Erben die Schulden nicht leisten können.
Eine zusätzliche Info zu den bereits gegebenen Antworten: Der Verstorbene konnte zu Lebzeiten auch für eine Absicherung sorgen. Mithilfe von einer Restschuldenversicherung oder einer Risikolebensversicherung. Da gilt: Auch wenn vom Erbe zurückgetreten wird, kann von dem Kapital aus der Versicherung profitiert werden, weil dies ohne Verwendungszweck angelegt und ausgezahlt wird.
Ein Sonderfalls stellen Immobilien dar. Gibt es im Kaufvertrag keine Klausel für persönliche Haftung, wird der Besitz zwangversteigert.
Mehr dazu und Quellennachweis: https://www.abrufkredit24.de/blog/todesfall-was-passiert-mit-dem-kredit-infos-fuer-schuldner-und-angehoerige/
ich musste das nicht. Aber ich bin mir nicht ganz sicher. würde das lieber mit einem Notar klären!
Du solltest das bei deinen Freunden einfordern!
solltest du die nicht kennen? Wenn die dir überraschend kommen, hast du irgendwas falsch gemacht, glaube ich.
Also meine Tochter zahlt als Werkstudent 90 Euro Krankenversicherung...
Man sollte immer versuchen solche Sachen lieber im Gspräch zu klären. Dafür gibt es auch geschulte Streitschlicher, Anwälte etc.
Vor Gericht wirst du sicher die schlechteren Karten haben....
Na klar, du darfst allerdings auch die Aussage verweigern. Sieht halt nur komisch aus.
Vielleicht einfach mal anfragen? Oder ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Würde mich auch mal interessieren.
Naja, das sollte man sich immer überlegen ob man die Kosten tatsächlich selbst tragen will.
Hallo zusammen,
das ist leider keine Seltenheit. In Großstädten sollte man ja mittlerweile fast schon bei Bekanntwerden der Schwangerschaft einen Platz anmelden.
Jedenfalls geht das so nicht. Dir wird immerhin ein Platz angeboten, jedoch musst du prüfen ob er in einem "Einzugsgebiet" liegt.
Ich weiß nicht genau wie das bei euch geregelt ist, aber es gibt normaler Weise eine Art Verzeichnis bei der Stadt welcher Bezirk wohin geschickt wird. Bei den Schulen ist das jedenfalls so. Fhain und Marzahn? Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Da ist irgendwas schief!
Primus hat schon einen ganz guten Link geschickt, ich werde dir auch noch einen guten Tipp geben: https://www.steuerberaterscout.de/Magazin-Steuerliche-Entlastung-bei-der-Betreuung-der-Kinder-1225
Da geht es um die Fahrkosten und wie man die steuerlich geltend machen kann!
Nicht ganz aber vielleicht hilfts dir?
http://www.juraforum.de/forum/t/autoverkauf-ohne-erbschein.302432/
besagt dass wenn Niemand auf das Erbe einen Antrag stellt, dann sollte das gehen!
Also musst du das vielleicht schriftlich einholen, dass ihr "Exmann" kein Bedarf hat, dann sollte das gehen?
Vielleicht?