Hallo Henry,

moderne Kundenkarten von Banken und Sparkassen sind mit dem so genannten EMV-Chip ausgestattet. Entgegen der vielfältigen Meinung, dass es sich um den "lästigen" GeldKarte-Chip handelt, ist dieser Chip noch für weitaus mehr Dinge rund um Deine Karte zuständig:

  • Alle Transaktionen an deutschen Geldautomaten werden schon lange nicht mehr über den Magnetstreifen autorisiert, sondern über den Chip. Auf diesem ist Deine PIN ebenfalls gespeichert und der Chip ist manipulationssicher. Eine Prüfung, ob der Magnetstreifen noch intakt ist, findet trotzdem am Geldautomaten statt
  • Auf dem Chip wird in anonymer Form Dein Geburtsdatum speichert (über 18 oder nicht quasi) für Anwendungen, die dem Jugendschutz unterliegen (Zigarettenautomaten z.B.)
  • Der Chip ist in der Regel vorbereitet um als Zertifikatschip für legitimierte Transaktionen zu dienen (beleglose Steuererklärung, usw.)
  • Der Chip wird häufig als Zahlungsmittel verwendet, du erkennst das in der Regel wenn auf dem Display im Geschäft nach Einstecken der Karte "EC offline", "EMV", "Chip offline" oder ähnliches steht
  • GeldKarte Anwendung zum Zahlen mit der GeldKarte ohne PIN

Du siehst, der Chip kann noch etwas mehr als nur mit 200 EUR "Kleingeld" geladen zu werden. Gerade im Hinblick auf die neumodischen Skimming Attacken (Auslesen und Kopieren von Daten) arbeitet man stark daran, den veralteten Magnetstreifen abzuschaffen. Bevor dies allerdings einheitlich so sein wird, werden die Karten leider nach wie vor mit Magnetstreifen ausgerüstet sein.

...zur Antwort

Hallo Adriana,

grundsätzlich vermute ich aus Deiner Beschreibung, dass Deine "alte" Karte am Ende diesen Jahres ihre Gültigkeit verliert ? Dann hast Du mit der "neuen" Karte ja eine so genannte Folgekarte erhalten. In der Übergangszeit kannst Du in der Regel daher beide Karte einsetzen. Auf jeden Fall hängt die Funktionsfähigkeit der alten Karte in der Regel nicht vom Einsatz der neuen Karte ab.

...zur Antwort

Hallo Tanja,

bei Einzahlungen an so genannten CashRecyclern - das sind Geldautomaten, die sowohl Ein- als auch Auszahlungsfunktionen besitzen - sind verschiedenartige Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die solch eine Situation auslösen können. Zum einen - und das ist leider der häufigste Fall - werden bei Einzahlungen nur schlecht zu verarbeitende Scheine vom Kunden genutzt (Knicke in den Scheinen, gefaltete Scheine, usw.) bzw. sind Münzen zwischen den Scheinen. Das behindert die empfindliche Technik im Gerät natürlich (gerade bei Münzen oder total zusammengefalteten Scheinen) und der Automat kann das nicht mehr verarbeiten. Die Geräte gehen dann sicherheitsmäßig außer Betrieb und verwahren die bisher erfasste Geldmenge im Gerät.

Ein weiteres Problem könnte fälschungsverdächtiges Geld sein. In diesem Fall wird das Geld gesondert in einem so genannten Retract-Fach aufbewahrt, bis überprüft ist, ob einzelne Scheine evtl. nur stark verschmutzt oder tatsächlich Falschgeld vorliegt. In diesem Fall dürfte das Geld weder zur Gutschrift auf das Konto gelangen noch an Dich wieder herausgegeben werden.

Aber sei beruhigt, in den meisten Fällen ist es der erste Fall und das Gerät hat sich einfach nur "verschluckt". Sofern der Dir bereits gutgeschriebene Betrag nicht von dem tatsächlichen Betrag im Gerät abweicht, bleibt Dir die Gutschrift wie bereits geschehen, erhalten.

...zur Antwort

Hallo,

in der Regel sollte bei Einzug mit dem Vermieter eine Begehung stattfinden und ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, so dass etwaige vorhandene Schäden oder Besonderheiten dort eingetragen sind. Wenn Du die Durchschrift dieses Protokolls hast, dann dürfte der Nachweis kein Problem sein. Wenn Du das aber von Anfang an wusstest und kein Übergabeprotokoll oder eine bereits schriftliche Beanstandung des Schadens vorliegt, dann sehe ich es als äußerst schwierig an, den Beweis anzutreten, dass der Schaden schon da war.

Die weitere Frage wäre ja aber auch, was der Vermieter jetzt genau von Dir möchte ? Schadensersatz für die eine Fliese oder will er jetzt unverhältnismäßig die ganze Küche neu fliesen ?

...zur Antwort

Hallo Inge und Reiner,

die Sparkassen-, Kunden- oder Bankkarten werden nicht alle von derselben Firma produziert. Allerdings gibt es nur einige wenige Firmen, die für verschiedene Institute die Karten herstellen. Ein großer Teil deutscher Kreditkarten wird bspw. bei Giesecke & Devrient in München hergestellt, bedruckt und geprägt.

Die von Dir angesprochenen Qualitätsunterschiede sind in der Regel keine. Allerdings ist es so, dass die Karten in den Briefen in der Regel ja bspw. vor Magneten oder ähnlichem nicht geschützt sind und somit bereits beim Versand gelöscht sein können.

Weitere Problematiken bestehen in den modernen Sicherungseinrichtugen in Geschäften. Hier ist häufig das Problem, dass das Entsicherungsgerät aus "kosmetischen" Gründen optisch am Verkaufstresen und an der Kasse gar nicht mehr gesehen wird und ein Verkäufer die Karte dort aber ablegt. Folge ist häufig dann auhc, dass der Magnetstreifen gelöscht wird.

Bei Damen ist es nicht zuletzt leider häufig auch eine Handtasche bzw. eine Geldbörse mit magnetischem Verschluss.

Aufgrund der einfachen Fälschbarkeit des Magnetstreifens und der technischen Anfälligkeit wird man mittelfristig auf den EMV-Chip, der sich vorne auf der Karte befindet, umsteigen, da dieser zum Beispiel bereits heute für alle Geldautomaten-Transaktionen genutzt wird und nicht für Magneten o.ä. anfällig ist.

...zur Antwort

Hallo,

vom Grundsatz her muss man hier glaube ich klar 2 Sachen voneinander trennen. Die Frage nach dem Sparbuch und dem Thema Altersvorsorge kann man klar mit Nein beantworten. Da gibt es einfach bessere und trotzdem gleich sichere Anlageformen, die mehr abwerfen, als das klassische "Auslagerungskonto", das immer noch beliebt ist, um Geld zu parken.

Allerdings würde ich persönlich auf ein Sparbuch nur Geld parken, dass ich kurzfristig nicht benötige, dass aber unter Umständen schon verplant ist oder regelmäßig gespart wird und dann ausgegeben wird (z.B. für die Heizölrechnung einmal pro Jahr oder die Versicherungen, die man vielleicht Anfang des Jahres zahlt).

Die andere Seite ist die DVAG, der AWD oder wie die Strukturvertriebe alle heissen. Diese nutzen die durchaus richtige Argumentation aus dem oberen Bereich dieser Antwort, um ganz selbstlos und "unabhängig" Finanzdienstleistungen und Anlageformen anzubieten, die häufig "unabhängig" vermittelt wirken, sich aber vielfach als auch nur als Provisionsmasche herausstellen, um Gewinne einzufahren.

Es ist nicht zuletzt so, dass Beratungsprotokolle im Wertpapierbereich und Aufklärungspflichten im Versicherungsvertragsgesetz nicht nur wegen der Beratung von Banken eingeführt wurden, sondern auch, um den schnellen Vertrieb im Finanzdienstleister-Sektor genauso zu kontrollieren.

...zur Antwort

Hallo,

bei der Verfügung zu Gunsten Dritter regelt der Kontoinhaber den "Verbleib" des Geldes nach Eintritt des Todes. Es ist rein rechtlich ein so genanntes Schenkungsversprechen und die Schenkung wird vollzogen, sobald der Tod eintritt.

Im Rahmen der Verfügung zu Gunsten Dritter bei den Sparkassen wird geregelt, wer begünstigt sein soll, wer evtl. als Ersatzbegünstigter auftritt, ob die Vereinbarung widerruflich ist oder nicht und wie der Begünstigte über die Schenkung informiert wird. Da gesetzliche oder gewillkürte Erben (Testament) grundsätzlich Rechtsnachfolger des Verstorbenen sind, könnten sie bei Kenntnis der Verfügung diese ggf. auch widerrufen. Daher ist es das sicherste, dass beide "Vertragspartner" - also jetziger Kontoinhaber und späterer Begünstigter - unterschreiben.

Grundsätzlich ist die Verfügung zu Gunsten Dritter eine Regelung AUSSERHALB des Erbganges. Die Sparkasse wird einen Erben daher nur auf besondere Nachfrage oder bei rechtlicher Klärung nach Aufforderung durch einen Anwalt über die Schenkung informieren. Es handelt sich bei der Verfügung zu Gunsten Dritter NICHT um ein Erbe, sondern um eine vorgezogene Schenkung. Zur Übertragung der Sparkonten auf den Begünstigten ist die Vorlage der Sterbeurkunde in der Regel erforderlich, wenn diese nicht schon auf andere Weise beigebracht wurde. Die steuerliche Betrachtung in Sachen Schenkungsteuer oder die Anrechenbarkeit auf evtl. Pflichtteilsansprüche bei Überschreiten bestimmter Vermögensgrenzen kann ich an dieser Stelle nicht erläutern.

...zur Antwort

Hallo,

Du kannst an einem Geldautomaten grundsätzlich so oft Geld verfügen wie Du möchtest. Jede Sparkasse oder Bank regelt das Tageslimit für die eigenen Automaten selbständig. Das können dann z.B. 1.000 EUR oder auch 1.500 EUR sein.

Wenn Du als Inhaber einer Bank- oder SparkassenCard an einem Automaten verfügst, der nicht zu Deiner Bank oder Sparkasse gehört, dann ist gemäß Vereinbarung der Spitzenverbände der Banken und Sparkassen im Zentralen Kreditausschuss das Tageslimit generell bei 500 EUR festgelegt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.