Hallo Adriana,

grundsätzlich vermute ich aus Deiner Beschreibung, dass Deine "alte" Karte am Ende diesen Jahres ihre Gültigkeit verliert ? Dann hast Du mit der "neuen" Karte ja eine so genannte Folgekarte erhalten. In der Übergangszeit kannst Du in der Regel daher beide Karte einsetzen. Auf jeden Fall hängt die Funktionsfähigkeit der alten Karte in der Regel nicht vom Einsatz der neuen Karte ab.

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Hallo Tanja,

bei Einzahlungen an so genannten CashRecyclern - das sind Geldautomaten, die sowohl Ein- als auch Auszahlungsfunktionen besitzen - sind verschiedenartige Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die solch eine Situation auslösen können. Zum einen - und das ist leider der häufigste Fall - werden bei Einzahlungen nur schlecht zu verarbeitende Scheine vom Kunden genutzt (Knicke in den Scheinen, gefaltete Scheine, usw.) bzw. sind Münzen zwischen den Scheinen. Das behindert die empfindliche Technik im Gerät natürlich (gerade bei Münzen oder total zusammengefalteten Scheinen) und der Automat kann das nicht mehr verarbeiten. Die Geräte gehen dann sicherheitsmäßig außer Betrieb und verwahren die bisher erfasste Geldmenge im Gerät.

Ein weiteres Problem könnte fälschungsverdächtiges Geld sein. In diesem Fall wird das Geld gesondert in einem so genannten Retract-Fach aufbewahrt, bis überprüft ist, ob einzelne Scheine evtl. nur stark verschmutzt oder tatsächlich Falschgeld vorliegt. In diesem Fall dürfte das Geld weder zur Gutschrift auf das Konto gelangen noch an Dich wieder herausgegeben werden.

Aber sei beruhigt, in den meisten Fällen ist es der erste Fall und das Gerät hat sich einfach nur "verschluckt". Sofern der Dir bereits gutgeschriebene Betrag nicht von dem tatsächlichen Betrag im Gerät abweicht, bleibt Dir die Gutschrift wie bereits geschehen, erhalten.

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Hallo Inge und Reiner,

die Sparkassen-, Kunden- oder Bankkarten werden nicht alle von derselben Firma produziert. Allerdings gibt es nur einige wenige Firmen, die für verschiedene Institute die Karten herstellen. Ein großer Teil deutscher Kreditkarten wird bspw. bei Giesecke & Devrient in München hergestellt, bedruckt und geprägt.

Die von Dir angesprochenen Qualitätsunterschiede sind in der Regel keine. Allerdings ist es so, dass die Karten in den Briefen in der Regel ja bspw. vor Magneten oder ähnlichem nicht geschützt sind und somit bereits beim Versand gelöscht sein können.

Weitere Problematiken bestehen in den modernen Sicherungseinrichtugen in Geschäften. Hier ist häufig das Problem, dass das Entsicherungsgerät aus "kosmetischen" Gründen optisch am Verkaufstresen und an der Kasse gar nicht mehr gesehen wird und ein Verkäufer die Karte dort aber ablegt. Folge ist häufig dann auhc, dass der Magnetstreifen gelöscht wird.

Bei Damen ist es nicht zuletzt leider häufig auch eine Handtasche bzw. eine Geldbörse mit magnetischem Verschluss.

Aufgrund der einfachen Fälschbarkeit des Magnetstreifens und der technischen Anfälligkeit wird man mittelfristig auf den EMV-Chip, der sich vorne auf der Karte befindet, umsteigen, da dieser zum Beispiel bereits heute für alle Geldautomaten-Transaktionen genutzt wird und nicht für Magneten o.ä. anfällig ist.

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Hallo,

vom Grundsatz her muss man hier glaube ich klar 2 Sachen voneinander trennen. Die Frage nach dem Sparbuch und dem Thema Altersvorsorge kann man klar mit Nein beantworten. Da gibt es einfach bessere und trotzdem gleich sichere Anlageformen, die mehr abwerfen, als das klassische "Auslagerungskonto", das immer noch beliebt ist, um Geld zu parken.

Allerdings würde ich persönlich auf ein Sparbuch nur Geld parken, dass ich kurzfristig nicht benötige, dass aber unter Umständen schon verplant ist oder regelmäßig gespart wird und dann ausgegeben wird (z.B. für die Heizölrechnung einmal pro Jahr oder die Versicherungen, die man vielleicht Anfang des Jahres zahlt).

Die andere Seite ist die DVAG, der AWD oder wie die Strukturvertriebe alle heissen. Diese nutzen die durchaus richtige Argumentation aus dem oberen Bereich dieser Antwort, um ganz selbstlos und "unabhängig" Finanzdienstleistungen und Anlageformen anzubieten, die häufig "unabhängig" vermittelt wirken, sich aber vielfach als auch nur als Provisionsmasche herausstellen, um Gewinne einzufahren.

Es ist nicht zuletzt so, dass Beratungsprotokolle im Wertpapierbereich und Aufklärungspflichten im Versicherungsvertragsgesetz nicht nur wegen der Beratung von Banken eingeführt wurden, sondern auch, um den schnellen Vertrieb im Finanzdienstleister-Sektor genauso zu kontrollieren.

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Hallo,

Du kannst an einem Geldautomaten grundsätzlich so oft Geld verfügen wie Du möchtest. Jede Sparkasse oder Bank regelt das Tageslimit für die eigenen Automaten selbständig. Das können dann z.B. 1.000 EUR oder auch 1.500 EUR sein.

Wenn Du als Inhaber einer Bank- oder SparkassenCard an einem Automaten verfügst, der nicht zu Deiner Bank oder Sparkasse gehört, dann ist gemäß Vereinbarung der Spitzenverbände der Banken und Sparkassen im Zentralen Kreditausschuss das Tageslimit generell bei 500 EUR festgelegt.

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