Die Antworten von Meistermerlin und billy sind wirklich gut!

Aber es ist schon zumutbar neben dem Studium zu arbeiten. Das machen viele und einen 400 Euro Job schafft man schon!

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Diese Frage vielleicht mal bei gutefrage.net stellen! Hier kann man dir vielleicht bei Fragen zu einer Finanzierung für ein neues Auto helfen.... :P

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Ich wäre bei dieser Aktion vorsichtig. Die Sonderaktionen und Angebote gelten immer nur in einem kleinen Zeitfenster. Das setzt den Kunden unter Druck und kann zu überstürzten und nicht durchdachten Aktionen führen. Man sollte sich Geldanlagen und Aktienkäufe etc. gut überlegen und besonders als "Amateur" nichts überstürzen.

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Der Neffe darf nicht mehr als 4 Wochen in den Schulferien arbeiten (da die Faschingsferien ja nicht so lange sind, ist das schon mal kein Problem). Dann fallen schwere Körperliche Arbeiten raus wie das Heben von schweren Lasten etc. Hier ist ein Link der mehr darauf eingeht WAS die Kinder nicht machen dürfen: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_982.html

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Es kann durchaus ein Mangel sein, der, auch nach einiger Zeit, noch eine Mietminderung rechtfertigt. Besonders wenn es immer schlimmer wird. Aber ich würde in diesem recht schweren Fall mit dem Vermieter sprechen ob man nicht mit Baumassnahmen die Hellhörigkeit beheben kann,

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Es würde in der Tat helfen zu wissen um welches Angebot es sich handelt. Manchmal hilft es auch den Namen der Firma/ des Angebotes PLUS Hilfe oder Erfahrungen zu googlen. Meist gibt es bei solchen Angeboten auch andere Betroffene zum Austauschen.

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Dir bleibt in diesem Fall nichts anderes übrig als ein Aufgebotsverfahren anzustreben. Das dauert und kostet leider :S

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Ein Gesetz gibt es da nicht - so weit mir bekannt ist. Ich wurde es aber immer machen. Alleine wegen der Szenarien die wfwbinder beschrieben hat.

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Generell würde ich sagen, dass sich die Vermietung an Firmen mehr lohnt. Aber in der momentanen Zeit ist der Bedarf an neuen Geschäftsräumen eher gering. Also wenn du es sofort vermieten möchtest, solltest du Privatpersonen bevorzugen!

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Nein, das darf der Vermieter natürlich nicht. Das ist sein Pech, dass die Wohnung leer steht. Die Mieter können den Wohnraum nicht nutzen, also warum sollten sie dafür zahlen. Wende dich gleich an deinen Vermieter, oder zur Not an den Mieterbund bei dir in der Nähe!

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Ich bin auch sehr zufrieden. Schliesse mich @EmilErpel an, Neukunden bekommen mehr Zinsen, und dass senkt sich wieder im Laufe der Zeit, aber an sich ist der Service etc alles gut. Ich kann mich nicht beschweren!

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Richtig, der Vermieter muss einen ordentlichen Grund angeben. Deiner Freundin kann dieser Kündigung widersprechen.

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Eine Unterschrift von Analphabeten mit 3 Kreuzen ist nur dann rechtskräftig wenn sie von einem Notar beglaubigt wurde. Wenn ein Notar dabei ist, bist du als Vermieter auf der sicheren Seite

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