Mein Tipp ist: Gegen einene Vollstreckungsbescheid auf jeden Fall erst mal Einspruch einlegen (es sei denn, man will bezahlen). Einne solchen Bescheid kann jede/r beantragen. Die rechtliche Begründetheit wird nicht geprüft. Also immer Einspruch einlegen. Die Begründung ergibt sich in deinem Fall schon aus deiner Fragestellung: Wenn kein Mietvertrag mehr, dann auch keine Kaution. Falls der Ex-Vermieter Geld für unterlasene Renovierung oder ähnliches haben will, kann er das ja in Rechnung stellen. Aber eine Kaution ist ja nun mal gerade als Sicherheit gedacht für eventuelle Forderungen. Wenn die nicht bestehen, ist eine nachträgliche Kaution natürlich unsinnig.

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