Antwort
Das Sonnendeck darf sogar ohne Genehmigung ebaut werden, wenn sich dadurch keine Erhöhung des Gebäudes ergibt. Niemand kann mir verbieten mich z.B. auf dem Flachdach meiner Garage aufzuhalten. Wie die Vorredner schon schreiben, müssen Abstandsflächen unter Umständen eingehalten werden. Bei Erhlhung des Gebäudes ist eine Baugenehmigung erforderlich die die Gemeinde/das Bauamt erteilt.. Dagegen kann man widersprechen, hat u.U. nicht viel Erfolg!