Das ist völlig normal. Denn wenn du dem Finanzamt Geld schuldest, haben diese Anspruch, das Geld bei Fälligkeit (sprich im laufe des Jahres) und nicht erst im nächsten Jahr mit Erstellung der Steuererklärung zu bekommen. Außerdem ist das ja auch in deinem eigenen Interesse. So vermeidest du große Nachzahlungen bei der Erklärung. Und das Geld hast du ja tatsächlich auch schon eingenommen. Wenn du aber vorhersehbar wieder geringere Einnahmen hast, kannst du beim Finanzamt beantragen, dass die Vorauszahlungen wieder herabgesetzt werden sollen.

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Von der Steuer kannst du den normalen PKW-Führerschein nicht, da das FA den privaten Vorteil unterstellt. Du kannst i.d.R. nur spezielle, berufsbezogene Führerscheine absetzen (Staplerführerschein, etc.)

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Der Zuschuss bleibt für dich steuer-und soz.vers.frei. Aber du musst den Zuschuss bei den Werbungskosten Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte (Pendlerpauschale) als erstattete Leistung abziehen. Zu deiner 2. Frage: mit den pauschalen Fahrtkosten sind deine genannten Kosten für Versicherung und Steuer bereits abgedeckt.

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Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, wie kulant dieser ist. Oftmals wird eine Pauschale von € 100,00 anerkannt. Aber müssen tut er nichts. Versuchs doch einfach, mehr als rausstreichen kann er es nicht.

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