der Dax ist m.W. nicht unter 2.000 Punkte gerutscht damals.

Kommt es zu einer grossen Krise, so kann keiner sagen, wohin die Reise geht. Die Krise, die 2007 begann, war keine kleine. Und dennoch ist der Dax nicht so weit gefallen wie nach der Jahrtausendwende.

Nur: ist das alles ein Grund dafür, nun zu behaupten, dass es nicht unter 2000 Punkte geht? Sicher nicht.

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glaubt man CNN, dann ist der Dax bei einem durchschnittlichen P/E über 10 und der DIJA bei knapp 17. Nur: stimmt das?

Und wenn denn eine Korrektur kommt, dann sind Korrekturen doch unterschiedlich. Und daher ist hier eine Prognose doch rein spekulativ.

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sollte der Euro(raum) zusammenbrenchen, ist nicht bekannt, was passieren kann und wird. Kommt es zur Enteignung von Vermögen, wie sollte man dann sicher sein, dass Geld im Ausland davon unberührt ist? Das wäre ich nicht.

Damit kann man zwar hoffen, dass Anlagen in anderen Ländern und Währungen sicher sein könnten, aber das muss nicht sein. Und wären sie es doch, dann mag die Schweiz eine Option sein (oder auch andere Länder).

Ich sehe mehr Sinn darin, in Sachwerte zu gehen. Ob Sachwerte einer Zwangsenteignung unterliegen würden, ist sehr fraglich. Man denke nur an Immobilien.

Ich sehe den Zusammenbruch nicht. Daher beschäftige ich mich nicht mir dem Thema.

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hier eine 2. Antwort, dass wfwbinder eine hilreichste Antwort bekommen kann:

  • der Umzug zu den Eltern ist Privatvergnügen
  • 2 Umzüge in 2014? War der im Jan. 2014 wirklich ein Umzug?

einen von den Umzügen in 2014 kannst du ansetzen, wobei mir nicht klar ist, welcher denn nun der wirkliche Umzug ist. Wenn der AG einen Teil gezahlt hat, dann ist das zu berücksichtigen bei der Kostenaufstellung.

Generell: wenn sich der Weg zur Arbeit bei Wohnungswechsel nicht signifikant ändert (Zeit, Distanz), kann der Umzug nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Die Wohnungssuche kannst du bei den Kosten mit ansetzen (Fahrkosten, Besichtigungen, Makler etc).

Das Pennen bei Freunden? Oder das Pendeln nach M? Nimm hier den Versorgungsmehraufwand und die Pauschalen dazu.

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der 2. Job wäre dann in Steuerklasse 6. Daran geht kein Weg vorbei.

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den Anspruch hast du - abgesehen davon: warum solltest du keinen Anspruch haben? Auch wer sehr lange krank ist, hat den Anspruch.

Die Frage ist nur, ob du damit dein Arbeitsverhältnis nicht nachhaltig schwächst. Es macht gar keinen guten Eindruck, wenn man krank ist, dann Urlaub hat und dann wieder krank.

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das ist nicht anzugeben. Es kommt auf die Tätigkeiten an und die weiteren Angaben, die bei dir nötig sind.

Wenn du 2 Festanstellungen hattest, ist in der Anlage N die Summe des Bruttoarbeitslohns anzugeben. Und du hast 2 Lohnsteuerbescheinigungen, die du mit abgeben kannst.

Wenn du Werbungskosten hast, z.B. die Entfernungspauschalen, dann wird hier in der Anlage N die Adresse angegeben. Das kann zu 2 Angaben führen.

Wenn du auch selbständige Tätigkeiten hattest, dann ist es die Anlage EÜR.

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