Ich habe eine - für mich - recht knifflige Frage zur Steuer, wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob es sich um die Steuer 2013 oder 2014 handelt:
Mein letztes Arbeitsverhältnis endete im Juli 2013. Von August bis Dezember '13 war ich auf Stellensuche. Seit Januar 2014 arbeite ich an meiner neuen Arbeitsstelle.
Da für den Stellenwechsel ein Umzug notwendig wurde, hatte ich meine Wohnung bereits zu Dezember '13 gekündigt und bin daher November/Dezember übergangsweise zu meinen Eltern gezogen. Januar '14 bin ich dann an den neuen Arbeitsort gezogen, hatte dort jedoch erst ab März '14 eine neue Wohnung (neuer Wohnort ist München...).
Mein Arbeitgeber hat in 2014 für den 'zweiten' Umzug, also zu Januar 2014, Umzugsbeihilfe geleistet. Meine Frage: Kann ich hier Aufwendungen für den ersten Umzug in Nov/Dez '13, für den letztlichen Umzug in Mrz '14 in die neue Wohnung, sowie für die Zeit, in der ich auf Wohnungssuche war und teilweise pendelte, teilweise bei Freunden einquartiert war, geltend machen?
Bin dankbar für Tipps und Ratschläge.