Zuhause raus geworfen steht mir eine eigene Wohnung zu?

6 Antworten

Vom Amt steht dir mWn keine Wohnung  zu, da du u25 bist. Ob deine Ma verpflichtet ist, dich bei der Finanzierung einer Wohnung  zu unterstützen,  hängt von ihrem Einkommen  ab. Wenn du arbeitslos  bist, hast du doch Anspruch auf ALG1, sofern du vorher die Anwartschaft erfüllt hast. Wenn  du damit nicht auskomnst, ist das dein Problem. Deiner Ma (wenn sie nur für sich allein sorgen muss) hat gegenüber dir einen Selbstbehalt  von 1100€. LG

Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, dann ist es Deine Pflicht, als "Plan B" dirch rechtzeitig um einen Anschluß-Arbeitsplatz zu kümmern, also Dich zu berwerben. Die Allgemeinheit ist nicht für Deine Bequemlichkeit verantwortlich. Dann wohne wieder zu Hause.

Wenn du schon mehr als ein Jahr gearbeitet hast, bekommst du Arbeitslosengeld I, bist also kein Hartz IV-Empfänger. Du bist erwachsen und für dich selbst zuständig.

Nur wenn deine Eltern und du eine Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft bilden würden, oder du noch keinen Berufsabschluss hättest, dann würde die Regelung greifen, dass deine Eltern dich beherbergen müssten, bis du 25 Jahre alt bist.

Eine geeignete Wohnung wirst du dir schon selber suchen müssen. Unter Umständen, die du auf dem Amt klären musst, wird das Amt die Kosten (oder einen Teil davon) übernehmen. Vielleicht steht dir auch Hartz IV zu.

Dem Amt gegenüber musst du mit offenen Karten spielen. Erst jemanden verschweigen, dann doch erwähnen macht di ganze Angelegenheit unübersichtlich und verlängert die Prozedur unnötig.

Taamm 
Beitragsersteller
 08.05.2016, 16:24

Okay danke schön :) 

Bevor Muttern Euch beide rausgeworfen hat, ist ja wohl einiges geschehen.

Wenn Du vorher gearbeitet hast steht Dir - wohl leider erst nach einer Sperre ALG 1 zu und Deinem Freund seine Ausbildungsvergütung u. evtl. Kindergeld.

Möglicherweise lebt auch Dein eigener Kindergeldanspruch wieder auf, falls Du noch keine Ausbildung hast und eine beginnen möchtest.

Davon kann man eine kleine Wohnung finanzieren.

Beratende Unterstützung gibt auch das Jugendamt - nicht einfach abweisen lassen.


Hilfen für junge Volljährige - Familien-Wegweiser - Stichwortverzeichnis www.familien-wegweiser.de/.../stichwortverzeichnis,did=110502.html