Zuhause raus geworfen steht mir eine eigene Wohnung zu?
Hallo ich bin 22jahre alt und wie oben schon steht würde ich von meiner Mutter zuhause raus geworfen . Da mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde kann ich mir zur Zeit bis ich was neues gefunden habe keine eigene Wohnung leisten . Steht mir eine zur Verfügung? Da ich zur Zeit bei Freunden bin wo ich natürlich nicht für immer bleiben kann . Das nächste Problem ist das ich mit meinem Freund bei meiner Mutter gelebt hatte da er aber noch eine Ausbildung macht hat er natürlich auch nicht das Geld für eine Wohnung. Ich werde am Montag zum Arbeitsamt gehen und denen meine Situation schildern ,meint ihr ich sollte erstmal meinen Freund verschweigen ? Ich habe keine Ahnung wie es weiter gehen soll ..
6 Antworten
Vom Amt steht dir mWn keine Wohnung zu, da du u25 bist. Ob deine Ma verpflichtet ist, dich bei der Finanzierung einer Wohnung zu unterstützen, hängt von ihrem Einkommen ab. Wenn du arbeitslos bist, hast du doch Anspruch auf ALG1, sofern du vorher die Anwartschaft erfüllt hast. Wenn du damit nicht auskomnst, ist das dein Problem. Deiner Ma (wenn sie nur für sich allein sorgen muss) hat gegenüber dir einen Selbstbehalt von 1100€. LG
Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, dann ist es Deine Pflicht, als "Plan B" dirch rechtzeitig um einen Anschluß-Arbeitsplatz zu kümmern, also Dich zu berwerben. Die Allgemeinheit ist nicht für Deine Bequemlichkeit verantwortlich. Dann wohne wieder zu Hause.
Wenn du schon mehr als ein Jahr gearbeitet hast, bekommst du Arbeitslosengeld I, bist also kein Hartz IV-Empfänger. Du bist erwachsen und für dich selbst zuständig.
Nur wenn deine Eltern und du eine Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft bilden würden, oder du noch keinen Berufsabschluss hättest, dann würde die Regelung greifen, dass deine Eltern dich beherbergen müssten, bis du 25 Jahre alt bist.
Eine geeignete Wohnung wirst du dir schon selber suchen müssen. Unter Umständen, die du auf dem Amt klären musst, wird das Amt die Kosten (oder einen Teil davon) übernehmen. Vielleicht steht dir auch Hartz IV zu.
Dem Amt gegenüber musst du mit offenen Karten spielen. Erst jemanden verschweigen, dann doch erwähnen macht di ganze Angelegenheit unübersichtlich und verlängert die Prozedur unnötig.
Okay danke schön :)
Bevor Muttern Euch beide rausgeworfen hat, ist ja wohl einiges geschehen.
Wenn Du vorher gearbeitet hast steht Dir - wohl leider erst nach einer Sperre ALG 1 zu und Deinem Freund seine Ausbildungsvergütung u. evtl. Kindergeld.
Möglicherweise lebt auch Dein eigener Kindergeldanspruch wieder auf, falls Du noch keine Ausbildung hast und eine beginnen möchtest.
Davon kann man eine kleine Wohnung finanzieren.
Beratende Unterstützung gibt auch das Jugendamt - nicht einfach abweisen lassen.