Zoll Paket beschlagnahmt (Abmahnung, Markenrecht)?
Hallo,
ich hab ein Plagiat T-Shirt von einer bekannten Firma aus China bestellt. Warenwert 20 Euro inkl. Versand. Der Zoll hat mein Paket beschlagnahmt und an die Firma geschickt, wegen Verdacht auf Plagiat. Die Firma hat mir ein Schreiben zugeschickt, mit der Forderung in Höhe von 200 Euro, Vernichtungserklärung, Unterlassungserklärung. Meine Frage ist jetzt, muss ich die Kosten bezahlen da das Produkt für den privaten Gebrauch ist und nicht für Handel im geschäftlichen Verkehr? Soweit ich weiß muss man die Unterlassungserklärung nur unterschreiben, wenn ein Handeln im Geschäftsverkehr erforderlich ist. Mit der Vernichtung bin ich einverstanden und mein Geld ist weg. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke!
8 Antworten
Der Zoll handelt da immer auf Grund eines vom betroffenen Rechteinhaber gestellten Antrages auf Grenzbeschlagnahme.
Auch bei einem einzigen Artikel kann geschäftlicher Verkehr vermutet werden...
Du kannst Dir doch einen Anwalt für Markenrecht nehmen, der gegen die Abmahnung vorgeht. Es gibt genug Abmahnwarner im Netz, wo Anwälte auf sich aufmerksam machen und nach Klienten suchen.
Die örtliche Anwaltskammer hilft Dir da auch gerne bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt für Markenrecht.
Anwälte bestimmter Rechteinhaber sind nicht umsonst in der Branche als Hardliner bekannt und gehen gegen jeden Verstoß gegen das Markengesetz vor.
Du bist der Importeur und hast Dich darum zu kümmern, dass Du nur Sachen kaufst, die Deutschland auch zulässt. Und Plagiate sind nun mal in Deutschland verboten.
Das bleibt alles an Dir hängen und wenn Du Pech hast, zahlst Du auch noch eine Strafe an die Markenfirma, die gefälscht worden ist.
Die Entsorgungskosten hast Du zu tragen.
Es handelt sich aber hierbei um ein Produkt und NUR für den privaten Gebrauch und nicht für den Handel.
Jap leider schon. Wo hast du das bestellt und welche Marke war das? Als Tipp supreme kannst du problemlos kaufen die sind nicht patentiert und palace glaubig auch nicht
Entweder du nimmst dir einen Anwalt, wobei du da an Anwaltsgebühren wahrscheinlich auch die 200 € ankratzt, oder du bezahlst die 200 € direkt.
Bezahlen musst du in jedem Fall.
Nein brauchste nicht zu bezahlen. Der Hersteller ist ja dran Schuld und nicht du. Das kannst Du getrost ignorieren!
Ganz falsch, da mit voller Absicht ein Plagiat bestellt wurde, liegt der Strafbestand "Betrugsversuch" vor. Der Hersteller hat das Patentrecht auf das Produkt und kann somit nach dem ihm genehmsten Verfahren entscheiden.
Ich habe in China auch bei einer Werksbesichtigung mitbekommen, dass dort ein von unserer Firma patentiertes Produkt 1:1 kopiert wurde und zur Verschiffung an ein großes deutsches Unternehmen vorbereitet wurde.
Den deutschen Zoll informiert und der Container wurde bei Ankunft konfisziert und wir konnten die Strafe festlegen. Ganz einfach.