Zoll lässt mein Paket nicht durch?
Hallo, eine gute freundin von mir aus den USA teilte mir neulich mit, dass sie mir ein packet geschickt hat. Jetzt hab ich vor zwei tagen einen brief vom Zoll bekommen welcher sagt: "die hierfür nötige rechnung bzw. der zahlungsbeleg befand sich leider nicht bei der sendung, diese wir für die abfertigung und die erhebung der steuern benötigt!" das problem ist, dass meine freundin das packet bezahlt hat und die rechnung wahrscheinlich wegen der post irgendwie verloren gegangen ist. In dem brief steht außerdem:"ihre sendung wurde bei dem zollamt für sie zur abholung/einrichtung der steuer hinterlegt". Heißt das jetzt dass ich geld zahlen muss wenn ich es abholen will? Weil eigentlich haben weder ich noch meine freundin schuls daran? Wenn ja, wie hoch wird dieser betrag etwa sein? Vielen dank schonmal.
7 Antworten
Bei Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro und kommerziellen Sendungen bis zu einem Wert von 22 Euro entstehen keine Einfuhrabgaben, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Am Besten schaust du hier mal:
Es geht nicht um die Rechnung der Post für den Versand sondern um den Inhalt.
Offenbar geht der Zoll davon aus das Du Dir etwas in den USA gekauft hast, und dafür werden dann Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls auch Zollgebühren fällig. Jetzt will der Zoll die Rechnung für die Ware haben, also praktisch den Kassenzettel.
Deine Freundin hätte das Paket als Geschenk kennzeichnen müssen, aber auch dann geht nicht alles durch, zumindest bei Neuware wird es Probleme geben.
Eine genaue Auskunft darüber um welche Artikel es geht, was nun verlangt wird und was es kosten wird bekommst Du nur vom Zoll.
Deine Freundin hätte das Paket als Geschenk kennzeichnen müssen, aber auch dann geht nicht alles durch,
Auch Geschenke sind nicht von den Einfuhrabgaben befreit . Es gibt legdlich eine höhere Freigrenze.
Anne
Hallo,
bei Paketen aus dem Ausland entfallen meist Steuern ! Im Beisein der Beamten musst Du das Paket öffnen. Dann schaut man ob sich zu verzollende Waren im Paket befinden. Dann rechen sie den Steuersatz aus . Der ist an Ort und Stelle zu entrichten. Du erhältst eine Quittung und bekommst dein Paket ausgehändigt.
Sollten sich Waren darin befinden die nicht eingeführt werden dürfen , konvesziert der Zoll das Paket. Dann wird der Inhalt vernichtet !
Nimm genug Geld mit , damit Du dein Paket auslösen kannst !
GLG , viel Erfolg und ein schönes Wochenende, wünscht Dir ,clipmaus:-))
Das bedeutet zunächst einmal nur, dass du das Paket bei Verzollungspostamt abholen musst, was bei Sendungen von außerhalb der EU ohne Rechnung vollkommen normal ist.
Wenn du den Beamten dort nachweisen kannst, dass es beispielsweise ein Geschenk von deiner Freundin ist, werden eher keine Steuern/Zoll anfallen. Vielleicht liegt die Rechnung ja auch im Paket, meist musst du das Paket dann im Beisein der Beamten öffnen. Dabei wird dann auch festgestellt, was drin ist.
Ob dir geglaubt wird, kommt auch auf den Inhalt und den Absender (privat/geschäftlich) an. Bei gebrauchten Sachen von einem privaten Absender wird idR kein Zoll berechnet, bei niegel nagel neuen Jeans in OVP von einem gewerblichen Absender hingegen schon.
Geh einfach mit dem Abholzettel zum Zoll und dann sagen die dir schon, was Sache ist.
Das kommt auf den Inhalt an. Dein Freunding soll eine sogenannte Zollrechnung per Mail senden, in der die Artikel und Preise und Steuer aufgeführt sind. Mit dieser ausgedruckten Rechnung gehst Du zum Zoll. Alles weitere erklärt Dir der freundliche ZollbeamteIn