Warum darf der Zoll einige Pakete öffnen und andere nicht?
Ich habe gerade eine Sendung aus den USA bekommen und musste beim Zusteller Zoll bezahlen. Alles soweit ok, aber beim letzten Mal musste ich zum Zollamt hin (was hier in Hamburg mit den Öffentlichen nicht so einfach ist) durfte dort dann ewig warten und musste dort die Sendung selber aufmachen. Jetzt Frage ich mich, warum der Zoll einige Pakete selber öffnet und andere nicht?
5 Antworten
Der Zoll ist dem Finanzamt unterstellt und die FA haben eigen Gesetze.
soweit ich weiss darf der zoll nur sendungen öffnen wenn ein bestimmter verdacht besteht
ich kann mir nur das erklären das kein ausreichender verdacht bestand... erst bei einer verweigerung besteht evtl die möglichkeit ohne größeren papierkram
aber das solltest du besser beim zoll nachfragen
http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
die haben eine extra servicehotline für sowas
Wenn sich bei der Sendung direkt der Verdacht auf Verstoss gegen Einfuhrverbote und Beschränkungen bei der Einfuhr ergeben, dann wird die Sendung bei der zollamtlichen Abfertigung im Posteingangzentrum geöffnet.
Stellt sich der Verdacht als unbegründet heraus, wird die Sendung wieder verschlossen und erhält dann einen entsprechenden Vermerk. Siehe Foto.
http://s14.directupload.net/images/140425/qw3zbrqo.jpg
Wenn Du zum örtlichen Zollamt bestellt wirst, dann in der Regel, weil Warenwert und damit die Abgabenberechnung unklar sind. Kannst Du da keine schlüssigen Nachweise erbringen wirst Du dort aufgefordert die Sendung im Beisein der Zollbeamten selbst zu öffen.
Der Zoll erhält die entsprechende Legitimation durch das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Kannst Du dort unter Teil III, Befugnisse der Zollverwaltung, §10 (4) nachlesen
(4) Die Zollbediensteten dürfen nach § 5 Abs. 1 vorgelegte Sendungen öffnen und prüfen.
§ 5 Abs. 1 lautet
Soweit Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex und sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, legt die Deutsche Post AG Sendungen der zuständigen Zollstelle zur Nachprüfung vor, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Waren unter Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird für die Gestellung sowie für die Vorlegung sonstiger Sendungen eingeschränkt.
Der Zoll öffnet Pakete in aller Regel nicht selbst.
Wenn eine Rechnung am Paket angebracht ist, übernimmt der Paketdienst i.d.R. die Abfertigung, die Gebühren zahlst Du an den Zusteller.
Ist die Rechnung nicht angebracht, erhältst Du eine Benachrichtigung, an welchem Zollamt die Sendung für Dich hinterlegt wird.
Der Zoll darf alle Pakete öffnen, macht dies aber nicht, sondern öffnet nur Verdächtige Pakete oder öffnet Pakete nach dem Zufallsprinzip