Zoll auf Waren die im Ausland mit Auslandswohnsitz erworben wurden?

4 Antworten

Deine Freundin mit Wohnsitz innerhalb der EU hat das Teil von ausserhalb der EU in die EU eingefuehrt. Uebersteigt der Wert die Reisefreimenge von 430 Euro (fuer alle mitgebrachten waren insgesamt), fallen 19% Einfuhrumsatzsteuer, bei manchen Waren Zoll (nicht bei Tabletcomputern) und ggf. eine Strafe fuer die Nichtanmeldung an.

Die 312 Euro stellen sicher keine Strafe dar sondern entweder die Einfuhrumsatzsteuer oder die Summe aus der Einfuhrumsatzsteuer und einer Strafe fuer das Nichtanmelden.

ist es nicht du müsstest ein Papier mit dir führen das es ein Firmen Laptop ist und du es für deine Arbeit brauchst wenn du in dem Land arbeitest

Aber

Ja da du den Laptop deiner Frau freundin gegeben und sie ein Wohnsitz in Deutschland hat und ware über der frei Menge 159 Euro nach Deutschland importiert hat deinen Lappi hätte sie einen aus Deutschland mitgenommen im am Zoll markiert dann wieder nach Deutschland gebraucht wäre es 0 gewesen

martinbrown 
Beitragsersteller
 16.08.2018, 02:45

Vielen Dank fuer die Erklaerung. Wie wird denn der Wert eines 3 Jahre gebrauchten iPads bestimmt? Neu hat das vielleicht USD 1000 gekostet.

Im Zweifelsfall immer den roten Kanal nehmen und Fragen. Sie wohnt in DE und kann damit nur bis zu einem bestimmten Warenwert Ware einführen.

Hätte sie den roten Kanal genommen und das gebrauchte Gerät vorgeführt wäre es vermutlich freigestellt worden. Vielleicht wurde sie auch zickig, dann stellt sich der Zoll quer.

Ja selbstverständlich ist das rechtmäßig. Du hast ja die Steuern im Ausland bezahlt und nicht hier.