zettel in briefkasten werfen darf ich das?

14 Antworten

Klar darfst Du das.

Aber um eventuelle Nachbarsstreitigkeiten erstmal zurückzuhalten, würde ich die Ankündigung der Meldung an die Polizei vorerst fortlassen.

Einfach lieben Schrieb in den Briefkasten;

Liebe Nachbarn, Herr und Frau XY,

da ich aufgrund meines Berufes (oder der Schule) leider gezwungen bin, die Nachtstunden über zu schlafen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre abendlichen Aktivitäten ein wenig gedämpfter abhalten könnten. Ich habe Sie im Treppenhaus leider nie antreffen können, daher nahm ich mir die Freiheit Ihnen auf schriftlichem Wege mein Dilemma mitzuteilen...

oder so.

Wenn das nichts bringt, kannst ja immer noch zu den Grünweissen. Vielleicht sit denen gar nicht bewußt, wie laut sie sind.

Wieso erreichst Du sie nie? Sie machen den Lärm doch nebenan, oder?

Wenn sie das nächste Mal Lärm machen, dann geh doch einfach mal rüber und sprich mit ihnen.. immer besser als Zettel einzuwerfen..

katha1988 
Beitragsersteller
 25.06.2012, 11:16

es ist ein haus gegenüber... nicht direkt in unserem...

Petent  25.06.2012, 11:17
@katha1988

Dann geh halt rüber, wenn sie das nächste Mal Lärm machen? Nicht feige sein in einer solchen Situation.

katha1988 
Beitragsersteller
 25.06.2012, 11:20
@Petent

ich bin nicht feige, nur habe ich keine lust mich von dem bissigen hund anfallen zu lassen..... desweiteren kenne ich den namen nicht,,, soll ich dann alle rausklingeln!!

Petent  25.06.2012, 11:25
@katha1988

Wie kannst Du einen Zettel einwerfen, wenn Dir der Name nicht bekannt ist? - der sollte am Briefkasten stehen.. .. klingt nach den üblichen Nachbarschaftsstreitigkeiten.. Keiner will nachgeben. Dir alles Gute!

katha1988 
Beitragsersteller
 25.06.2012, 14:19
@Petent

kann ja lang am briefkasten stehen und wie soll ich bei 8 wohnungen rausfinden zu welcher wohnung welcher name gehört?

und würdest du rübergehen wenn du wüsstest das dort ein hund lebt der auf leute losgelassen wird???

hätte in alle briefkästen zettel eingeworfen

ja, das darfst du.. je nach dem wird es vielleicht etwas knatscht geben, aber wenn du es nicht aushältst, dann tu das.

besser wäre es, wenn du klingelst und es ihnen persönlich sagst.. da du sie aber nicht erreichst, kannst du einen zettel schreiben

Aber sicher doch.

§ 2 LärmVO:

"An Werktagen von 6.00 bis 7.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Ruhe objektiv unzumutbar gestört werden können."

Zettel im Briefkasten ist erlaubt, sie wird jedoch von den Nachbarn ignoriert. Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein!

Viel Erfolg!