Zahlungsryhthmus beim Rundfunkbeitrag?
Hallo zusammen,
gestern erhielt ich die Aufforderung, mich für den Rundfunkbeitrag anzumelden. Dass ich das tun muss ist klar, ich wunere mich jedoch darüber, dass man mir vier verschiedene Rhythmen zur Auswahl anbietet. So soll ich entscheiden, ob ich
- "in der Mitte eines Dreimonatszeitraums jeweils zum 15." oder
- "vierteljährlich im Voraus" oder
- "halbjährlich im Voraus" oder
- "jährlich im Voraus"
zahlen will.
Was hätte ich denn von einer Vorauszahlung? Rabatt gibt das doch nicht, oder?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Bei einer Vorauszahlung gibt es tatsächlich keinen Rabatt.
Der gesetzlich festgelegte Zahlungsrythmus ist "in der Mitte eines Dreimonatszeitraums". Dabei startet der Zahlungszeitraum regelmäßig mit dem Anmeldedatum. Meldest du dich also jetzt im Juni an, sollte der erste Dreimonatszeitraum von Juni bis einschließlich August gehen und der erste Zahlungstermin der 15. Juli sein. Bei diesem Zahlungsrythmus gäbe es, wenn denn dann mal wieder Zinsen von den Banken gezahlt würden, sogar einen geringen Zinsvorteil für den Beitragsschuldner.
Es gibt Leute, die wollen möglichst wenig damit zu tun haben und zahlen daher z. B. jährlich im Voraus. Das ist insbesondere für Leute, die selbst überweisen. Andere wollen am Anfang eines Monats alle laufenden Zahlungen erledigt haben und zahlen daher vierteljährlich oder halbjährlich im Voraus. Wenn du abbuchen lässt, kann es dir eigentlich egal sein.
Was hätte ich denn von einer Vorauszahlung? Rabatt gibt das doch nicht, oder?
Richtig. Einen Rabatt oder Vorteil gibt es nicht. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten für die erste Option und lassen dabei den Betrag per Lastschrift einziehen.
Manche möchten aber warum auch immer keinen Lastschrift Einzug nutzen sondern überweisen. Und um das dann nicht zu vergessen jedes Quartal, überweisen sie es für einen längeren Zeitraum. Da hat jeder seine eigene Motivation, wie es für ihn am besten ist.
Was hätte ich denn von einer Vorauszahlung? Rabatt gibt das doch nicht, oder?
Du hast das Schreiben vor dir liegen - da muss es doch stehen, ob es einen gibt oder nicht.
Außerdem hängt es von deiner Bank ab, ob und wie viel dich Kontobewegungen kosten.
Jo.
Ich zahle nicht gern für Leistungen, die ich noch nicht erhalten habe, also hab ich die erste Möglichkeit gewählt ;-)
Danke!
Und: Nein, einen Hinweis, dass es einen Rabatt seitens des Beitragsservices gäbe, konnte ich dem Schreiben nicht entnehmen. Es kann also allenfalls um die Bank gehen - gut, bei dieser habe ich Flatrate. Dann kann es mir ja egal sein.