Zahlt die Kreditlebensversicherung der Targobank auch bei bestehender Erkrankung?
Guten Abend, ich habe im September einen Kredit bei der Targobank abgeschlossen. Der Beginn der Ratenzahlungen war nun im Januar 2015. Ich war zum Zeitpunkt des Kreditantrags mit einer Hand-OP (6 Wochen) erkrankt. Nun ist anschließend eine schwerere Erkrankung (Depressionen) dazu gekommen und ich bin seit dem übergangslos erkrankt. Nun bin ich mittlerweile im Krankengeld. Meine Frage ist, kann ich die Versicherung direkt bei Beginn in Anspruch nehmen, oder gibt es da bestimmte Fristen die ich einhalten muss? In Vertrag habe ich nur gefunden das ich mindestens 4 Monate erkrankt sein muss, was ja nun der Fall wäre!
Kann mir da jemand von euch helfen? Im vorraus herzlichen Dank!
2 Antworten
Hallo RockaBilly3278, vielen Dank für Ihre Frage. Gerne schauen wir uns das gemeinsam mit Ihnen an. Melden Sie sich einfach mit Angabe Ihrer Kunden- oder Kontonummer bei uns. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0203 – 347 78 60 oder per E-Mail an sogehtbankheute@targobank.de. Viele Grüße, Ihr Social Media Team der TARGOBANK
Die Frage ist: Was deckt diese Versicherung genau ab? Todesfall? Arbeitsunfähigkeit? Arbeitslosigkeit? (bzw. ist ALLES bei deiner Versicherung mit dabei? In den allgemeinen Bedingungen steht auch gerne mal alles rundumfassend) Zudem ist mir auch keine "Krankenversicherung" in der Kombi bekannt, wirklich nur eine Arbeitsunfähigkeit (und das wäre wieder ein anderes Thema)
Am einfachsten wäre es wenn du bei der Versicherungsgesellschaft anrufst und den Fall schilderst bevor wir rumraten was bei dir abgedeckt sein könnte und mit welchen Bedingungen
Danke für die schnelle Antwort. Also im Vertrag steht Todesfall, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ab dem 4. Monat! Für mich stellt sich nur die Frage, weil ich ja schon bei Abschluß des Kredits erkrankt war, aber ich bei Abschluß nicht nach erkrankungen gefragt wurde. Habe nun ein wenig Angst das die mir einen Strick aus dem ganzen drehen und den ganzen Kredt wiederrufen etc.