Zahlt das Jugendamt wenn ich meine Neffen betreue?
Hallo, ich betreue seit einem Jahr meine drei Neffen, da meine Schwester es leider nicht mehr selbst kann aus gesundheitlichen Gründen. Meine Schwester und die drei Jungs wohnen in einem Haushalt, sie sind 14, 5 und 1 Jahr alt. Ich fahre morgens hin und abends wieder nach Hause, das mache ich von Montag bis Samstag. Auf Grund dieser Situation musste ich meinen Job aufgeben. Mir wurde jetzt gesagt, das es das Jugendamt bezahlen würde, die Zeit in der ich meine Neffen betreue und den Haushalt mache. Kennt jemand sich aus und kann mir weiterhelfen? Danke schonmal
2 Antworten
soweit mir bekannt muss man sich beim Jugendamt dafür anmelden und das prüft unter sehr genauer Inspektion,dein Umfeld.Ferner werden dort Lehrgänge veranstaltet für den Job Tagesmutter und ist beim Jugendamt auch registriert.
Wenn das dann geprüft ist...kann die Mutter einen Zuschuss über das Jugendamt bekommen.
So einfach geht das nicht und wäre zu einfach.
Es wäre eine Möglichkeit. Die Grundvoraussetzung dazu wäre, dass deine Schwester sich an das Jugendamt wendet und um "Hilfe zur Erziehung" (SGB VIII) bittet. Dann könntest du die Kinder als Pflegemutter aufnehmen (du musst die Wohnsituation entsprechend haben!) und dann wäre auch die Zahlung von Pflegegeld möglich. Du musst dich dazu allerdings als Pflegeperson qualifizieren (Kurs, finanzielle Unabhängigkeit, erweitertes Führungszeugnis u.a., das Jugendamt wird dich dazu informieren).
Wenn du nur als "Tagesmutter" agieren möchtest, also die Kinder nachts von deiner Schwester betreut werden können, ist eine Kostenübernahme (vor allem für die älteste) schwierig, da wäre es günstiger, wenn ihr auch an die Krankenkasse deiner Schwester wendet und du dort als Haushaltshilfe für deine Schwester eingetragen wirst. Dann wirst du über die Krankenkasse bezahlt.
Tagesmütter werden vom Jugendamt meiner Information nach nur bezahlt, wenn die Kindsmutter für ihr Kleinkind einen Platz benötigt , um z.B. ihre Berufsausbildung abzuschließen, nicht als Betreuung im Krankheitsfalle.
Danke für deine Antwort. Eine Haushaltshilfe steht ihr nicht zu, da meine Mutter als Pflegerin gemeldet ist. Meine Mutter kümmert sich nachts um die Kinder, da meine Schwester zu 100% behindert ist. Ich würde ja sogar Fortbildungen und alles machen. Ich will später in meinem Lebenslauf auch nicht arbeitslos drin stehen haben,hoffe du verstehst was ich meine.