Zahlt Arbeitsamt Tankgeld?
Hey Leute, ich fange ab dem 1.08 endlich meine Ausbildung an! So das Arbeitsamt zahlt für mich die hälfte des Führerschein und Autobudget bis zu 2000€. Meine Frage ist es villeicht kennt sich ja einer aus, undzwar ich muss jeden Tag 30 Kilometer hin und zurück fahren. Ich bekomme aber nur in der Ausbildung 400€ Netto. Da ich zu Hause mit helfen muss (Essen usw.) bleibt mir villeicht nur noch 150€..damit kann ich doch niemals meinen Tank bezahlen für einen Monat?
9 Antworten
Mal abgesehen davon, daß es in Deiner letzten Frage noch 20 km waren (http://www.gutefrage.net/frage/was-empfehlt-ihr-mir-fuer-ein-erst-auto) - Nein, das Arbeitsamt zahlt die Dir nicht auch noch Deine Tankkosten.
Die kannst Du am Jahresende beim Finanzamt geltend machen, falls Du Lohnsteuer bezahlen musst.
Wenn Dir das Geld nicht reicht, musst Du entweder etwas mehr sparen, oder Deinen Gasfuß zügeln.... ;-)
Deshalb stand in meiner Antwort auch "falls Du Lohnsteuer bezahlen musst". Erst lesen, dann belehren!
Tanken vom Arbeitsamt? Führerschein teilweise und Autobudget zahlen die auch noch. 30 km kann man auch mit öffentl. Verkehrsmitteln fahren. 150 € für den Monat ist mehr als genug, davon kannst du auch tanken.
Tanken musst du schon selbst bezahlen, das Arbeitsamt unterstützt dich doch schon mehr als genug. Im Notfall musst du eben noch einen Nebenjob annehmen.
Wenn du ausbildungsbedingte Kosten hast, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
30 Km sind ein durchaus gewöhnlicher Arbeitsweg.
Aber nicht wenn er / sie noch bei den Eltern wohnt !
Ups, hat doch nix damit zu tun ob er noch bei den Eltern wohnt! Manche fahren jeden Tag über ne Stunde zur Arbeit. ER kann ja näher ran ziehen, gleicher Ort, da reicht ein Fahrrad
Natürlich hat das was damit zu tun,ob er bei den Eltern wohnt oder nicht !
Solange er noch bei den Eltern wohnt,steht ihm nun mal kein BAB - zu und solange er noch minderjährig ist,darf er auch nicht ohne weiteres bei den Eltern ausziehen.
Das dürfte er erst,wenn er seine Ausbildungsstätte nicht täglich innerhalb von ca.2 Stunden ( Hin und Rückweg ) mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Elternhaus erreichen könnte.
Wartezeiten und Fußwege sind in dieser Zeit inkl.
Erst ab dem 18 Lebensjahr kann er sich eine eigene Wohnung / WG ohne diesen Bedingungen nehmen und könnte dann BAB - beantragen,wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten könnten oder nicht im vollen Umfang.
Zu seinen 400 € Netto würden dann ja noch seine 184 € Kindergeld kommen,somit hätte er dann ca.580 € an eigenem Einkommen,welches auf seinen Unterhaltsanspruch angerechnet würde.
Dieser Unterhaltsanspruch liegt laut Düsseldorfer Tabelle für Azubis / Studenten in eigener Wohnung / WG bei 670 € im Monat. Dazu könnten noch einmal 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten,Schulbedarfe ) kommen,wenn diese ihm laut Unterhaltsrechtlicher Leitlinien des zuständigen OLG - zustehen würde.
Dann würde der max.Unterhaltsanspruch bei 760 € pro Monat liegen,davon dann sein eigenes Einkommen von ca.580 € angezogen,würde noch einen Unterhaltsanspruch von ca.max. 180 € ergeben.
Diese müssten ihn in erster Linie die Eltern zahlen,nur wenn diese nicht leistungsfähig sind oder nicht im vollen Umfang,dann würde es noch eine BAB - Zahlung dazu geben.
Ich habe ein Jahreseinkommen von rd. 70 TEUR und trotzdem bleibt mir nach allen Abzügen nicht viel zum ausgeben. Ich bekomme auch kein Tankgeld vom Arbeitsamt ;-)
Da man bei 400,- Euro Netto keine Steuer bezahlt, kann man auch keine Fahrtkosten geltend machen.