Zahlt Arbeitsamt Tankgeld?

9 Antworten

Mal abgesehen davon, daß es in Deiner letzten Frage noch 20 km waren (http://www.gutefrage.net/frage/was-empfehlt-ihr-mir-fuer-ein-erst-auto) - Nein, das Arbeitsamt zahlt die Dir nicht auch noch Deine Tankkosten.

Die kannst Du am Jahresende beim Finanzamt geltend machen, falls Du Lohnsteuer bezahlen musst.

Wenn Dir das Geld nicht reicht, musst Du entweder etwas mehr sparen, oder Deinen Gasfuß zügeln.... ;-)

bubukiel  31.05.2014, 23:37

Da man bei 400,- Euro Netto keine Steuer bezahlt, kann man auch keine Fahrtkosten geltend machen.

Kitty0503  01.06.2014, 12:50
@bubukiel

Deshalb stand in meiner Antwort auch "falls Du Lohnsteuer bezahlen musst". Erst lesen, dann belehren!

Tanken vom Arbeitsamt? Führerschein teilweise und Autobudget zahlen die auch noch. 30 km kann man auch mit öffentl. Verkehrsmitteln fahren. 150 € für den Monat ist mehr als genug, davon kannst du auch tanken.

Tanken musst du schon selbst bezahlen, das Arbeitsamt unterstützt dich doch schon mehr als genug. Im Notfall musst du eben noch einen Nebenjob annehmen.

Wenn du ausbildungsbedingte Kosten hast, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

30 Km sind ein durchaus gewöhnlicher Arbeitsweg.

isomatte  31.05.2014, 19:26

Aber nicht wenn er / sie noch bei den Eltern wohnt !

peterobm  31.05.2014, 19:34
@isomatte

Ups, hat doch nix damit zu tun ob er noch bei den Eltern wohnt! Manche fahren jeden Tag über ne Stunde zur Arbeit. ER kann ja näher ran ziehen, gleicher Ort, da reicht ein Fahrrad

isomatte  01.06.2014, 09:19
@peterobm

Natürlich hat das was damit zu tun,ob er bei den Eltern wohnt oder nicht !

Solange er noch bei den Eltern wohnt,steht ihm nun mal kein BAB - zu und solange er noch minderjährig ist,darf er auch nicht ohne weiteres bei den Eltern ausziehen.

Das dürfte er erst,wenn er seine Ausbildungsstätte nicht täglich innerhalb von ca.2 Stunden ( Hin und Rückweg ) mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Elternhaus erreichen könnte.

Wartezeiten und Fußwege sind in dieser Zeit inkl.

Erst ab dem 18 Lebensjahr kann er sich eine eigene Wohnung / WG ohne diesen Bedingungen nehmen und könnte dann BAB - beantragen,wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten könnten oder nicht im vollen Umfang.

Zu seinen 400 € Netto würden dann ja noch seine 184 € Kindergeld kommen,somit hätte er dann ca.580 € an eigenem Einkommen,welches auf seinen Unterhaltsanspruch angerechnet würde.

Dieser Unterhaltsanspruch liegt laut Düsseldorfer Tabelle für Azubis / Studenten in eigener Wohnung / WG bei 670 € im Monat. Dazu könnten noch einmal 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten,Schulbedarfe ) kommen,wenn diese ihm laut Unterhaltsrechtlicher Leitlinien des zuständigen OLG - zustehen würde.

Dann würde der max.Unterhaltsanspruch bei 760 € pro Monat liegen,davon dann sein eigenes Einkommen von ca.580 € angezogen,würde noch einen Unterhaltsanspruch von ca.max. 180 € ergeben.

Diese müssten ihn in erster Linie die Eltern zahlen,nur wenn diese nicht leistungsfähig sind oder nicht im vollen Umfang,dann würde es noch eine BAB - Zahlung dazu geben.

Ich habe ein Jahreseinkommen von rd. 70 TEUR und trotzdem bleibt mir nach allen Abzügen nicht viel zum ausgeben. Ich bekomme auch kein Tankgeld vom Arbeitsamt ;-)