Zählen Keller und Speicher zu den Etagen einer Immobilie?
4 Antworten
Es ist etwas dem Willen/Wissen/Unwissen des (Be)schreibers unterworfen.
Keller und Dach gehören - soweit nicht gem. den Vorgaben der LBO als Wohnraum ausgebaut - nicht dazu. Üblicherweise hat ein Gebäude z.B. 4 Etagen (EG und 3x OG), ein Keller- und/oder Tiefgaragengeschoss und ggfs. noch einen Dachboden als Nutzfläche. Das wäre eine eindeutige Beschreibung.
Das Problem ist, dass oft der Schreiber den Unterschied zwischen der Wortbedeutung ("wohnen", "aufhalten") und z.B. dem Synonym "Stockwerk" nicht kennt.
Wenn die Beschreibung von einem Fachmann kommt, sollten es aber Vollgeschosse für Wohnzwecke sein.
Das kommt auf die Betrachtungsweise an: Baurechtlich gibt es keine Etagen, sondern Geschosse, die über die jeweilige Landesbauordnung als Vollgeschosse und nicht Vollgeschosse definiert sind.
Umgangssprachlich kann man den Begriff der Etage phantasievoll gebrauchen.
NEIN , Keller -Souterain , unbewohntes Dachgeschoß werden zwar extra erwähnt , zählen aber nicht als " Wohnetage " , bei Immobilienofferten
Ja, sicher
Weisst du es sicher? Werden diese bspw. in eine, Exposé offiziell du den Etagen mitgezählt?