Youtube und Urheberrecht bei Noten?
Hallo, ich habe vor, in Zukunft vielleicht ein paar Klavierlieder, die ich kann auf YouTube zu veröffentlichen. Nun weiß ich aber nicht, ob ich das einfach so darf, da ich die Lieder ja mit Noten aus dem Internet gelernt habe. Muss ich jetzt die Website verlinken, wo ich die Noten her habe womit ich das lied gelernt habe?
3 Antworten
Der Komponist könnte tatsächlich Rechte an dem Werk oder dem Satz haben. Da musst Du recherchieren: wer hat's geschrieben, wer hat's gesetzt, ist derjenige schon 70 Jahre tot?
Im Zweifelsfall besser bleiben lassen. Das Verlinken auf die Originalquelle könnte bei einem Verstoß sogar kontraproduktiv sein, weil damit klar ist, dass Du wissentlich gehandelt hast.
Nimm alte und gemeinfreie Musik oder hole Dir die Genehmigung ein, sonst droht Ungemach.
Zunächst einmal musst du unterscheiden.
Das Urheberrecht bezieht sich auf kreative und "schaffende" Werke. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, ein fremdes Werk zu "kopieren" oder weiter zu verbreiten (ohne vorherige Genehmigung).
Was die Klaviernoten angeht, hat ein aufgenommenes YouTube-Video damit zunächst rein gar nichts zu tun. Du hast die Noten lediglich dazu verwendet, dir das Lied beizubringen. Im Video gibst du diese nur wieder und sie sind ja meistens auch nicht so deutlich sichtbar, dass man von einer Kopie der Noten sprechen könnte.
Was allerdings in diesem Fall unter das Urheberrecht fällt, ist das ursprüngliche Lied, das du nachspielst. Durch ein Cover "kopierst" du das eigentliche Lied und verwendest sozusagen den kreativen Inhalt für deine eigene Zwecke (Veröffentlichung). Strenggenommen bräuchtest du dafür eine Genehmigung vom Urheber (oder Verlag bzw. Rechteinhaber), damit du es verwenden kannst.
Nun ist das Urheberrecht aber so ausgelegt, dass es verschiedene Lücken gibt, die das Urheberrecht im Einzelnen aushebeln. Beispielsweise darfst du nahezu jegliches geschützte Werk zeigen oder abspielen, sofern du inhaltlich darauf eingehst (Zitatrecht). Für Cover-Versionen gibt es zwar keine solche eindeutige rechtliche Grundlage, aber man sagt, dass eine freie Verwendung des Originalwerkes gestattet ist, sofern der Urheber angemessen beteiligt wird. Dies kann klassicherweise eine Vergütung sein (also dass du für die Verwendung bezahlst); in den meisten Fällen genügt es aber absolut, wenn du den Künstler und den Titel des Originalwerks im Titel benennst und bestenfalls noch einen Link zum Original (sofern vorhanden) in die Beschreibung einfügst.
Außerdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass dein veröffentlichtes Video anschließend vom Urheber monetarisiert wird. Das heißt, dass dieser Werbung auf dein Video schaltet und somit einen Teil der Einnahmen abbekommt. Das passiert in über 90 % der Fälle automatisch, weil der Urheber (oder Label/Verlag) es bei YouTube so eingestellt hat. In diesem Fall wäre es dir untersagt, selbst noch Werbung zu schalten – du kannst dann also kein Geld mehr mit dem Video verdienen.
Grundsätzlich rate ich auch ab, Coverversionen mit YouTube-Werbung zu versehen. Wenn ein Künstler dein Video findet und sieht, dass du damit Geld verdienst, könnte es sein, dass er dein Video direkt löschen lässt. Das wäre ärgerlich, auch wenn mir persönlich das noch nie passiert ist.
Kurz zusammengefasst: Die Noten interessiert niemanden, sofern sie nicht im Video gezeigt werden. Die Urheberrechte des eigentlichen Liedes sind jedoch nicht zu vernachlässigen.ne musst du nicht.
unter uns ... das weiß ja auch keiner... kann ja auch sein, dass du das aus dem Klavierunterricht hast...
Wegen dem Video auch kein Stress, weil es eine eigene Interpretation ist (ein Cover)
OK, danke
würde nur in der Beschreibung das Lied und den Komponisten erwähnen