Wurde Gestern mit 0,2 Gramm Gras erwischt. Bin 19 Jahre alt und komme aus OberBayern-Was kommt jetzt auf mich zu?
Möchte auch nicht das des meine Eltern erfahren :/
Vielen Dank im Vorraus!
6 Antworten
Hier ist zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen zu unterscheiden.
- Zuerst der strafrechtliche Teil:
Dir wird Besitz einer BtM-Substanz vorgeworfen. Strafbar nach BtMG §29 (1):
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] 1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
Das ist also kein Kavaliersdelikt! Allerdings gibt es hier einen Ausweg in Form des BTMG §31a (1):
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
In deinem Fall wird das Verfahren also sehr wahrscheinlich eingestellt (bisher nicht aktenkundig, geringe Schuld, geringe Menge zum Eigenverbrauch).
Du solltest Dir aber darüber klar sein, daß dies eine KANN-Regelung ist - falls der Staatsanwalt gerade Langeweile hat, kann er durchaus ein Verfahren einleiten.
Bei einer so geringen Menge ist allerdings - selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte - mit einer geringen Strafe zu rechnen. Mehr wie ein paar Sozialstunden und / oder die Weisung, an einem Drogenseminar teilzunehmen, ist hier nicht zu erwarten.
Strafrechtlich kommst Du also glimpflich davon. Deswegen jetzt der unangenehme Abschnitt:
- Zum verwaltungsrechtlichen Teil:
Die Polizei meldet Drogendelikte auch an die Führerscheinstelle (FsSt). Grundlage ist StVG §2 (12):
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
Und der Konsum von Cannabis ist ein solcher Eignungsmangel, falls der Konsument nicht zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
Ich vermute jetzt mal, daß Du bereits eine Fahrerlaubnis erworben hast - dann wird Führerscheinstelle demnächst deine Eignung überprüfen. Dazu wird ein ärztliches Gutachten gefordert, in dem Du mindestens 3 Monate Abstinenz nachweisen musst.
Die Kosten für ein äG liegen bei ca. 300-400€. Gibst du das äG nicht rechtzeitig ab oder bestehst es nicht, wird die Führerscheinstelle eine MPU fordern und dir im letzten Schritt die Fahrerlaubnis entziehen.
Falls Du noch keine Fahrerlaubnis besitzt: Der Eintrag bei der Führerscheinstelle bleibt 10 Jahre gespeichert. Solltest Du in dieser Zeit eine Fahrerlaubnis beantragen, wird das Gutachten fällig.
Ich würd dir daher dringend empfehlen, mit dem Kiffen sofort aufzuhören!
Wenn du den Konsum sofort einstellst, hast Du eine realistische Chance. Den alternativen zeitlichen Ablauf bei weiterem Konsum habe ich bei der Antwort auf "thefow" dargestellt.
P.S: Nur als Hinweis: Versuch dein Gewicht zu halten. THC und Abbauprodukte sind fettlöslich und werden vom Körper in Fettzellen eingelagert. Bei Gewichtsabnahme werden die Stoffe wieder freigesetzt und können - noch lange nach dem letzten Konsum - zu einem falsch positiven Ergebnis führen.
P.P.S: Auch passiven Konsum nach Möglichkeit vermeiden.
Vielen Dank
Aber eine Frage hab ich noch wie verhalte ich mich am besten bei dem Verhör und wie schaut es aus mit dem Projekt FreD teilnehmen und so? Hilft mir sowas wenn ich sag ja mach so Kurse gegen Cannabis mit ect?
ist doch mehr als eine Frage
Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten - und sollte man idR auch nicht, weil man sich meist durch unbedachte Äußerungen nur selbst belastet. Insbesondere Einlassungen zum Konsum Muster sind sehr gefährlich.
Also erst mal abwarten, welcher Vorwurf genau gegen dich erhoben wird.
Projekt Fred ist genau so ein Drogenseminar wie ich es bereits erwähnt habe. Die Teilnahme daran kann dazu führen, dass die Strafe gemildert oder das Verfahren komplett eingestellt wird.
Warum dringend solche Empfehlungen ?
Ich schreibe "dringend", weil die weitere Existenz der Fahrerlaubnis des Fragestellers im Moment nur von seinem sofortigen Konsumverzicht und der Reaktionszeit der Führerscheinstelle abhängt.
An Hand der Frage ein konkretes Beispiel:
Gehen wir davon aus, daß die Meldung der Polizei zu dem Drogendelikt am Montag bei der Führerscheinstelle vorliegt und zügig bearbeitet wird.
Nehmen wir weiterhin an, der Fragesteller würde - wie geplant - zu Silvester konsumieren.
Dann erhält er gleich Anfang Januar die Aufforderung zum äG. Dafür hat er 2 Monate Zeit, d.h. bis Anfang März muß das äG vorliegen.
Ein äG erfordert aber den Nachweis der Abstinenz über 3 Monate.
Der Fragesteller könnte also frühestens Ende März den geforderten Nachweis erbringen. Auf Grund der Fristverletzung ist das äG somit negativ.
14 Tage später - also Mitte März - fordert die Führerscheinstelle eine MPU. Wiederum hat der Fragesteller 2 Monate Zeit, muß jetzt aber 6 Monate Abstinenz nachweisen.
Das ist natürlich dem Fragesteller gleichfalls nicht möglich.
Somit entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis.
Ich denke, da bist du selber Schuld, schließlich ist dir die Illegalität dieses Teufelszeugs bekannt, also brauchst du nicht herumheulen, wenn du deswegen belangt wirst. Aber keine Angst: Leider werden die Verfahren bei geringen Mengen oft eingestellt!
Die Illegalität des "Teufelszeugs" bröckelt; zu medizinischen Zwecken ist es bereits erhältlich.
Leider dauert es ein Weilchen, bis Menschen (wie Du) mit ihren immensen Vorurteilen gegen Cannabis von eindeutigen Fakten überzeugt werden.
Immerhin sind die Befürworter nach wie vor in der Minderheit!
Straffrei sind in Bayern 6 g, wird also eingestellt wegen Geringfügigkeit. Solange Dir kein Fahren unter Drogeneinfluss nachgewiesen worden ist und Du sonst keinen aktenvermerk hast, wird's schon gut gehen. Ansonsten Anwalt nehmen und nicht in Foren rumfragen.
Nicht strafbar ist in Bayern (und auch dem restlichen Deutschland) der Besitz von exakt 0,0g BtMy
Bei einer "geringen Menge" zum Eigenverbrauch (in Bayern die von dir genannten 6g THC- haltiger BtM)
KANN
das Verfahren nach BtMG 31a eingestellt werden.
Bitte genau lesen: Es KANN eingestellt werden, aber es MUSS nicht.
aber es gibt in Bayern auch Staatsanwälte die extra wegen 0,2g ein Verfahren öffnen. da ist deren Menschenverstand auf der Strecke geblieben.
Nichts, wird wohl wegen der geringen Menge eingestellt. Allerdings würde ich es mir überlegen ob ich weiterhin Cannabis konsumiere oder Auto fahre sofern Du etwas Verantwortungsgefühl hast. Es gibt eine Menge unbeteiligter Verkehrsteilnehmer die gerne gesund wieder nach Hause kommen möchten.
Ja hör wieder auf. War ein Jahr lang clean und joa wollte halt einmal so für silvester was kaufen... und mit meinem Glück sofort erwischt :(
Aber werde jetzt ganz aufhören, da bin ich mir sicher
Nichts gutes kommt auf dich zu ...
Blödsinn nichts passiert wird nur evtl vermerkt
Ja was den genau weis da einer Bescheid?
Kiffe auch nicht regelmäßig habe das am Freitag gekauft und davor habe ich 3 Monate lang nichts genommen...
Könnte dann bis da was kommt und ich des abgeben muss eig schon wieder alles draußen sein?
Ich hör mit dem Konsum ganz sicher auf!