Würde es beim desertieren in der Bundeswehr im Kriegsfall die Todesstrafe geben?
Würde mich mal interessieren, was passieren würde wenn man im Kriegsfall von der Bundeswehr desertiert und geschnappt wird. In der BRD gibt es ja keine Todesstrafe
5 Antworten
Die Antwort ist völlig simpel:
Das Grundgesetz bzw. die darin enthaltenen Rechtsvorschriften und auch die allgemeingültigen Gesetze werden im Verteidigungsfall nicht außer Kraft gesetzt, die Zeiten sind in Deutschland vorbei, in denen zu Kriegszeiten Sonderrechte galten. Ergo gelten sowohl das Verbot der Todesstrafe als auch die vorhandenen strafrechtlichen Bestimmungen (max. 5 Jahre Haft bei Fahnenflucht) unverändert weiter.
Im Verteidigungsfall würde zwar sicher häufiger auf Höchststrafe (also 5 Jahre) plädiert als in Friedenszeiten (besondere Schwere der Schuld), aber grundsätzlich würde sich nichts ändern.
Ein Blick auf Art 102 GG besagt schon, dass die Todesstrafe abgeschafft. Es gibt auch keine Ausnahme im Verteidigungsfall und das GG steht über alle anderen Gesetze und Verordnungen.
Im Kriegsfall würde das Kriegsrecht gelten, also durchaus möglich.
Nein, in Deutschland gilt das Verbot der Todesstrafe.
Es ist auch nirgends nachzulesen, dass die Todesstrafe im Kriegsfall wieder in Kraft tritt.
Gefängnis?Man muss natürlich wissen, dass die Bundeswehr neben den deutschen Gesetzen auch noch seine eigenen Gesetze hat.