wozu braucht man eine geburtsurkunde und wem "gehört" sie?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Normalfall brauchst du sie kaum mehr und Notfalls kann man sich eine Neue austellen lassen.  Diese Urkunde sollte eigentlich das Kind besitzen. 

Die Taufurkunde ist eine kirchliche Unterlage, die man nur für die Kirche braucht, wenn man Heiraten möchte.

Diese Urkunde gehört dir und wird von den Behörden ausgestellt, damit man weiß, daß diese Person du selber bist. Du solltest schon ein Origninal haben, und wenn du sie für div. Ämter brauchst, reicht auch eine Kopie davon. So ist es auch mit dem Taufschein und allen persönlichen Urkunden, die dich als genannge Person auszeichnen.

Ich glaube nicht, dass es ein Besitzrecht an dieser Urkunde gibt - und wenn, dann gehört sie dem, der sie beantragt hat.

Das "olle Ding von damals" nützt dir sowieso nicht viel. Wenn du z.B. heiraten willst, brauchst du eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister, keine Geburtsurkunde.

All diese Urkunden gehören Dir, weil sie ja DEINE Abstammung u.ä. nachweisen. Meist genügt eine Kopie, aber natürlich kann es nicht schaden, das Original zu haben. Wenn Du da nicht mehr rankommst, kannst Du mal versuchen, bei dem Standesamt Deines Heimatortes (also das zuständig war für die Ausstellung der Geburtsurkunde) eine neue ausstellen zu lassen.

Du kannst dich an das Standesamt, welches die Geburtsurkunde ausgestellt hat, wenden, die stellen dir die Dinger (im Original, und das ist schon was anderes als eine nicht-beglaubigte Kopie) aus, so oft du willst (kostet dann aber was).

Das Gleiche gilt für die Taufurkunde: Nur ist da das Pfarramt der Gemeinde zuständig, in der du getauft wurdest.