wo oder wie kann ich mich beschweren,wegen vorsätzlicher Ruhestörung durch Müllabfuhr im ZAW gebiet? Das es auch was bringt?
Also bei uns Fahren die Lkw der Müllabfuhr um 4.00 uhr und früher aus dem Depot. Und beginnen vor 5 uhr mit Tonnenleerung. Der Gesetzgeber schreibt aber eindeutig vor das es verboten ist vor 7 uhr.ja richtig gelessen 7 Uhr . Mit Tonnen Leerung zu beginben. Das mit 6 uhr bereit stellen ist nur eine Masche der Entsorgungsfirmen. Und ab 11.00 uhr fahren die ersten Lkw wieder zurück in die Garagen. (Also nicht nur um zwischen durch mal schnell abzuladen.) Die sind da fertig. Das ist auch ganz leicht fest zustellen da alle Lkws digitale tacho haben. Und man dort auch sieht. Wann die zum laden anfangen und fertig damit sind. stop and go zufahren. Wo kann man sich hin wenden damit sich diese Ruhestörung an der Bevölkerung endlich auf hört. und die sich auch an die gesetzt halten.
Danke für eure Antworten
6 Antworten
Hab zu spät den Tip gelesen ZAW . Ja die haben wohl ein großes Gebiet . Trotzdem höre Dich inder Nachbarschaft um wie die das empfinden . Tue den Entsorger entweder telefonisch oda persönlich kontaktieren wenn genug Leute das selbe Empfinden haben .(Das Fahren vom Depot kann man glaube nicht beeinflussen nur wäre Ruhe störung wenn die nicht fahren sondern ständig Stop and Go wäre) Die sollen ihre Leerungszeiten ändern also vor 6. sollte es nicht sein - wenn man nach 1, 2 Wochen merkt es ändert sich nichts Ordnungsamt immerhin ist es Nachtruhestörung u Lärmverstoss .
Der Gesetzgeber schreibt aber eindeutig vor das es verboten ist vor 7 uhr.ja richtig gelessen 7 Uhr
Das ist teilweise richtig, im Bundesemissionsschutzgesetz darf an Werktagen vor 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr in Wohngebieten kein z.B Motorrasenmäher oder Baumaschinen in Betrieb genommen werden. Nun schreibst Du aber selber das die Fahrzeuge um 04.00 Uhr das Depot verlassen, und dieses befindet sich mit Sicherheit nicht in einem Wohngebiet sondern einer gewerblichen Niederlassung. Der Umgang mit den Gerätschaften dort unterliegt anderen Gesetzgebungen, z.B. ist die dort entstehende Geräuschkulisse der Natur der Sache geschuldet.
Freilich soll vor 07.00 Uhr nicht mit dem Leeren der Tonnen begonnen werden, das kann aber durchaus, vor allem in Stadtgebieten, erforderlich sein, um z.B. den Berufsverkehr nicht zu beeinflussen oder eine Leerung auf Grund dieses Hemmnisses verspätet, oder auf Grund der Lenk- und Arbeitszeitüberschreitung gar nicht statt findet. Und hier kommt der Grundsatz zum tragen, Gemeinwohl geht vor Einzelwohl. Wenn man sich durch die zwei Minuten, die der Müllwagen um 06.45 Uhr vor der Haustüre steht, gestört fühlt, hat man halt leider das Pech ungünstig zu wohnen. Wenn der Müll auf ganzen Straßenzügen stehen bleibt, und so Ungeziefer anlockt und Krankheitsherde verursacht ist das wohl das weitaus größere Übel.
Es geht hier um Leerung vor 5 uhr !!!
Bei mir laufen links und rechts zwei strasden. Hier werden Tonnen mit sogenannten Seiten Lader geholt. Also bei jeder Leerung ein Schlag wie kleine Detonation. und das ca 25 min lang. anfahren bremsen schlag. und so weiter. Da ist Schluss mit schlafen.
Erkundige Dich doch in der Nachbarschaft wie die es wahr nehmen u ob Einzel oder Sammelbeschwerde . Erst bei Entsorgungsfirma u funktioniert das dort weiterhin nicht dann örtliche Stellen die dafür zuständig sind .
Verklage die Gemeinde und warte auf das Urteil.
Warte mal - wogegen könnte ich noch klagen...grübel...vieleicht gegen unkorrekten Gebrauch der Deutschen Schriftsprache. Muss ich mal ausprobieren.
Es geht da aber nicht um den Ort / Gemeinde sondern a Firma .