Wo mit dem Motorrad Parken!?
Ich fahre jetzt schon eine Weile mit dem Motorrad. Und egal wo, ob es zum kurzem Einkaufen geht , oder um mit meiner Freundin in die Stadt zu gehen. Jedes mal kommt mir die Frage: "Verdammt wo Parke ich denn jetzt?!" - Naklar, wenn es einen extra MotorradParkplatz gibt, parke ich dort. Aber wo Parken wenn es nicht ausgeschildert ist ? Wenn es einfach nur normale Parkplätze gibt? Und was ist wenn die Motorrad Parkplätze alle besetzt sind ? Kann mich mal jemand bitte aufklären, wie das mit den Regeln und Gesetzen für das Parken mit dem Motorrad ist ? Danke im Vorraus. CeceBlck
6 Antworten
Hallo,
ganz grundsätzlich gelten für motorisierte Zweiräder - egal ob Roller oder Motorrad - die gleichen Regeln gemäß der StVO wie für PKW.
Demnach darfst du nicht an einem Fahrradständer, auf dem Bürgersteig oder ohne Parkschein oder Parkscheibe auf einem entsprechend ausgewiesenen Parkplatz parken.
Soweit die gesetzliche Theorie.
In der Praxis wird es fast überall geduldet, wenn du ein paar Regeln einhältst.
Auf einem Bürgersteig / Gehweg solltest du immer äußerst rechts oder links parken. Mittendrauf kommt nicht gut.
Solange du niemanden behinderst, blockierst oder gar gefährdest, wird es wahrscheinlich immer gut ausgehen.
Bekommst du dennoch ein Knöllchen, weil das ein Ordnungshüter anders sieht, dann ist das allerdings vollkommen korrekt und du musst es bezahlen.
Für folgendes gilt entweder absolut tabu oder möglichst weit davon weg:
- Rettungszufahrten
- Behindertenparkplätze
- Fußgängerzonen
- Fußgängerüberwege
- Ampeln
- Einfahrten
- Hauseingänge
- Be- und Entladezonen
- Schaufenster
- Halteverbot / Parkverbot
Schaufenster hört sich erst einmal blöd an. Wenn sich aber der Ladenbetreiber beim Ordnungsamt beschwert, bekommst du auch hier ein Knöllchen.
Je nachdem wie stark du behinderst, blockierst oder gefährdest, darf auch ein Roller abgeschleppt werden.
In manchen Städten, Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten gibt es auch extra ausgewiesene Parkplätze für motorisierte Zweiräder. Leider manchmal auch kostenpflichtig. Solltest du dort bzw. in deren Nähe woanders parken, könnte das auch schief gehen.
Viele Grüße
Michael
Hmm, ich weiss nicht, wie es an deinem Wohnort aussieht. In München darf man auch auf dem Gehweg parken, solange man keine Fußgänger und Rollstuhlfahrer behindert. Mich hatte erst vor einigen Wochen ein Polizist darauf aufmerksam gemacht, als ich auf einem kostenpflichtigen Parkplatz hielt und schlug mir eine Stelle vor, die bereits in der Fußgängerzone lag.
Das platzsparende Parken von Motorrädern in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen wird oftmals dann toleriert, wenn das Zweirad niemanden behindert (Rollstuhl / Kinderwagen). Denn viele Ordnungsbehörden haben mittlerweile eingesehen, dass es in vielen Kommunen zu wenig Parkraum gibt.
Wenn Du ein Zweirad mit Motorrad-Zulassung hast, musst Du sogar die gekennzeichneten Parkplätze nutzen, die Du sonst auch mit dem PKW nutzen würdest. Denn beim Motorrad handelt sich ja nicht um ein Mofa (= Fahrrad mit Hilfsmotor), sondern um eine eigenständige Kfz-Fahrzeugklasse. Mit einem Traktor würdest Du ja im Zweifel auch einen normalen Parkplatz beanspruchen, oder?
Stellst Du Dein Motorrad hingegen platzsparend irgendwo in die Ecke eines Bürgersteiges, kann es Dir durchaus passieren, dass Du auf einen Ordnungshüter stößt, der es mit seiner Pflicht sehr genau nimmt.
Kommt auf die Stadt an. Manche sind relativ tolerant, bei anderen setzt es beim Parken außerhalb von legalen Parkflächen sofort ein Knöllchen.
Nicht immer hat man Glück und einen Motorradparkplatz genau dort wo man hin will (und wenn doch steht evtl. ein Fahrrad drauf :D ).
Bislang hatte ich immer Glück, auch beim »Wildparken«.
du parkst vor dem laden, in dem du einkaufen willst. sofern der in einer fussgängerzone liegt, am anfang der zone, bzw. dort wo eine strasse die zone quert.
annokrat