Wo darf ich überall reiten?
Hallo !
Ich habe eine Pflegebeteiligung (der Besitzer ist für ein halbes Jahr im Ausland) und er hat mir erlaubt auch auszureiten . Jetzt habe ich mal geguckt wo es denn schöne Wege geben würde und einen gefunden , der quasi so eine sehr lange Verbindung zwischen zwei Straßen ist . Da fahren aber irgendwie nie Autos (war da zu Fuß) und der ist zwar asphaltiert aber am Rand ist ein breiter grün Streifen . Jetzt wollte ich fragen ob ich dort reiten darf ? Da steht kein Schild mit "Reitweg" aber auch keines mit "Privatweg" oder "Keine Pferde"
Bei Google steht egal was ich eingebe immer nur "Das Pferd darf auf Reitwegen laufen und auf Fußgängerwegen nicht ...."
2 Antworten
Das ist kommunal unterschiedlich geregelt. Manchwrorts darf man nut auf öffentlichen Verkehrsstraßren und Reitwegen reiten, andernorts muss man Plaketen kaufen, wieder anderswo darf man überall reiten, solange man weder Flurschaden hinterläßt und miemand gefährdet.
Am besten erkundigst Du Dich beim zuständigen Landratsamt.
Wegen dem Grünstreifen würde ich im Zweifelsfall immer nach Wetterlage zusehen, dass kein Spuren bleiben. Heißt: bei Frost oder wenn der Boden hart gertocknet ist, darauf reiten. Wenn der Boden aber nass ist, so dass das Pferd mit den Hufen die Grasnarbe beschädigen würde, auf den geteerten Weg ausweichen.
Generell ist es Ländersache, wie die Verkehrswegeregelungen sind. Beispielsweise haben wir in Bayern die Bay. Straßen- und Wegeordnung (ich hoffe, ich hab den Namen jetzt richtig im Kopf).
Pauschal kann man sagen: Wenn ein Weg in einer topografischen Karte verzeichnet ist, gilt er als Weg. Der Rest kann auch privat angelegt, eine Rückegasse im Wald oder sonstiges sein. Ein Weg, der kein definitives Reitverbot mit einem (eigentlich zwingend mit Amtssiegel versehenen) Schild ausweist, hat auch kein Reitverbot, darf also benutzt werden. Wege, die Kraftfahrzeugen zur Nutzung verboten sind, dürfen beritten werden. Wege, die mit blauen Schildern gezielt einer Nutzergruppe vorbehalten sind (Fußgänger, Radfahrer), dürfen von keiner anderen Nutzergruppe genutzt werden. Diese mit einem blauen Fußgängerschild gekennzeichneten sind die, die Du mit dem Pferd nicht nutzen darfst. Bei Straßen mit Gehwegen gilt, dass Du als Reiter auf der Straße zu sein hast. Das werden nur viele Teilnehmer des Kraftfahrverkehrs nicht verstehen, weil sie Dich aufgrund Deines Tempos als eher fußgängerkompatibel einstufen und nicht wissen, dass Du gar nicht auf den Gehsteig darfst. Entsprechend muss man da halt umsichtig sein. Wo an viel befahrenen Straßen (Bundesstraße z.B.) quasi unbenutzte (wer spaziert schon an der Bundesstraße entlang) Gehsteige sind, nutze ich die auch mit dem Pferd und hoffe, wenn mich ein Polizist runter holt, geht es für mich bezahlbar aus. Wo ich Fußgänger auf den Gehwegen sehe, nutze ich die hingegen nicht und lasse mich auch von hupen nicht provozieren (mein Pferd zum Glück auch nicht).
Nicht nutzen darf man, wie oben erwähnt, Rückegassen im Wald, Privatwege (müssen halt gekennzeichnet sein, sonst weiß man das nicht) sowie Wege mit Reitverbot. Es kann natürlich von den Landkreisen geregelt werden, dass man nicht hunderte von Reitverbotsschildern aufstellt, sondern einfach pauschal ein Reitverbot ausspricht und einzelne Wege wieder freigibt. Die Landkreise sind auch die, die entscheiden, ob man eine Kennzeichenpflicht hat. Hat der Landkreis schon keine Kennzeichen, so hat er üblicherweise auch keine pauschale Wegesperrung ohne Schilder.
Ebenfalls nicht nutzen darf man Felder und Wiesen, auch wenn noch so viele behaupten, frisch abgeerntetes dürfe man nutzen. Wie man seinen Flächen nutzen darf und wann, entscheidet immer der Eigentümer. Möglicherweise fragt man für Training auf großen Grasflächen mal seinen Stallbesitzer, ob man in den ersten drei Tagen nachdem er Heu eingefahren hat, darf und lässt sich auch genau sagen, ob das nur für den, der fragt, gilt oder für alle und kümmert sich, falls man eine Einzelfreigabe hat, darum, dass nicht der ganze Stall nach kommt und mit macht. Wäre ihm gegenüber unfair, wenn einer fragt, er denkt, ein einzelnes unbeschlagenes Pferd tappt da mal drüber und dann reiten plötzlich alle und belasten das viel mehr. Da soll dann bitte jeder selbst fragen, es sei denn, er entscheidet, dass er allen Einstellern mal die Möglichkeit geben möchte und äußert das auch so. Dann kann man welchen, die hinzu kommen, auch sagen "... hat das bis ... erlaubt, sofern es trocken ist". Man kann auch den Nachbarn fragen - aber meist haben die Nicht-Pferde-Landwirte genug Aufwand mit den Reitern, die irgendwie eh immer denken, das Gras beim Weg gehöre nicht zu ihrer Wiese und neben dem Weg reiten, die ihre Hunde auf den Kuhgraswiesen laufen lassen, obwohl die Gefahr besteht, dass sie dort auch mal urinieren oder koten, die ihre Autos im Dorf parken, wenn auf der Reitanlage der Platz ausgeht, die natürlich mit den Pferden auf den Wegen unterwegs sind und ihn bei seiner Arbeit auch mal ausbremsen bei Begegnungen, die bis abends manchmal Lärm machen - und wenn es nur das Zuschlagen von Autotüren ist. Der Nachbar hat meist null Vorteile von den vielen Menschen, der mag denen nicht auch noch entgegenkommen und seine Flächen zur Verfügung stellen.