Wo darf ich mit meinem Roller fahren?

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Du darfst auf Dem Radwegfahren auch ohne Zusatzschild Auserhalb Geschlossener ordschaften Gesetz seit 2008 NEU:

Die siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. November 2007 (veröffentlicht vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 12. Dezember 2007) brachte folgende Änderung:

An den § 2 Abs. 4 der StVO, der Auskunft über die Nutzung von Radwegen gibt, wird folgende Ergänzung als Satz 6 angehängt:

„Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.“ 1 StVO § 41 Abs. 2, zum Zeichen 237 „

Eigentlich darfst du überall. Nur nicht auf der Autobahn. Bei manchen Landstraßen gibt es rechts oder eben links einen seperaten Weg für Fußgänger (werden aber kaum laut Erfahrung von ihnen benutzt) und Fahradfahrern. Wenn jetzt noch ein kleines weißes Zusatzschild da steht "Mofa frei" oder so steht, darfst du auch diesen Weg nutzen. Aber wenn das nicht zu erkennen ist, fahre lieber auf der normalen Straße. Den Autofahrern wirds zwar nerven aber schaaaaa auf sie.

Sieht so aus,als wärest Du nur mit viel Glück durch die Prüfung gekommen.Roller = Strasse,ob nun innerhalb oder ausserhalb eines Ortes Blaues Schild mit Fahrrad und Fussgänger = KEIN ROLLER !!!

du musst mit dem roller auf der straße fahren