wo bekomme ich ein Gesundheitszeugnis wenn ich schon eine habe
gesundheitszeugnis, schon gemacht, verloren, neubeantragung
6 Antworten
Die Bezeichnung Gesundheitszeugnis trifft nicht mehr zu. Für eine Tätigkeit in der Gastronomie, Hotellerie oder verarbeitende Betriebe ist KEINE ärztliche Untersuchung notwendig. Man muss lediglich zum Gesundheitsamt gehen und erhält dort eine Hygienebelehrung. Danach erhält man eine Bestätigung. Solltest du im gleichen Betrieb bleiben muss dieser dir jährlich mit Unterschrift und Stempel bestätigen (Anhangblatt der Belehrung) das du belehrt wurdest. Solltest du den Betrieb wechseln entweder die Belehrung inkl. Liste mitnehmen oder wieder zum Gesundheitsamt.
Nochmal aufs gesundheitsamt. Musst denen aber nachweisen, dass du jährlich belehrt wurden bist (kann dir der betrieb ja nen schreiben machen) ansonsten musst ihn nochmal neu machen...
1.) Wie soll er es nachweisen wenn er den Zettel verloren hat? 2.) Ist diese Aussage schlichtweg falsch denn es gibt hierfür keine Ersatzausstellung
am Besten gehst du zu dem Arzt, der das erste ausgestellt hat. Er wird dir gegen eine kleine Gebühr ein Neues ausstellen. Die Daten hat er ja noch! LG Sonja
Das "Gesundheitszeugnis" gibts nicht beim Arzt ! Es ist eine Hygienebelehrung die beim Gesundheitsamt erfolgt
Die Gebühr für das Ausstellen einer Bescheinigung nach § 43 IfSG in Höhe von 20,00 € ist am Belehrungstag zu zahlen.
Die Kosten für die Ausstellung eines Duplikat betragen bei Abholung 5,00 €.
Beim Gesundheitsamt
Dort wo du es das erste Mal her hattest, bekommst du ein Duplikat oder musst es neu machen.
Duplikate werden nicht erstellt !!!!