Wird bei einer Unterschriftsberechtigung die Schufa geprüft?
Guten Abend,
soll bei meinem Verein das Amt des Kassierers übernehmen. Der Verein hat ja schon ein bestehendes Konto bei der Deutschen Bank. Ich muss also kein Konto beantragen sondern nur die Verügungsberechtigung um vom Konto Überweisungen usw zu tätigen. Wird hier auch die Schufa geprüft und kann die Bank jemand der eine negative Schufa hat ablehnen? Kontoinhaber ist ja der Verein und nicht ich. Kann mir da jemand sagen wie das gehandhabt wird. Kann man mit einem Vereinskonto auch onlinebanking machen? Für Eure Antworten vielen dank im voraus.
2 Antworten
Onlinebanking ist problemlos möglich. Die Schufa des Kassiers oder Vorstands des Vereins interessiert nicht. Auch der Verein ansich wird nicht an die Schufa gemeldet. Wenn ihr etwas ans Vereinsregister meldet, dann seid ihr auch eingetragen und somit auch ein e.V.
Seid Ihr ein eV? Also ein eingetragener Verein? Dann sollte eigentlich nur der Notar den Kassierer benennen bzw. bestätigen, damit dieser beim Amtsgericht die nötigen Eintragungen vornehmen kann. Die Schufa spielt ja eigentlich nur dann mit rein, wenn Ihr als eV ein neues Konto beantragen wollt / müsst. Ob die Bank nun eine Schufa-Auskunft über eine unterschriftsberechtigte Person einholt, weiß ich nicht. Ob die Bank Euch auch am Online-Banking teilnehmen lässt, ist reine Verhandlungssache (mit der Bank).
nein, sind kein ev. Aber müssen die änderung an das vereinsregister melden. danke für deine Antwort