Wird bei einer Unterschriftsberechtigung die Schufa geprüft?

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Onlinebanking ist problemlos möglich. Die Schufa des Kassiers oder Vorstands des Vereins interessiert nicht. Auch der Verein ansich wird nicht an die Schufa gemeldet. Wenn ihr etwas ans Vereinsregister meldet, dann seid ihr auch eingetragen und somit auch ein e.V.

Seid Ihr ein eV? Also ein eingetragener Verein? Dann sollte eigentlich nur der Notar den Kassierer benennen bzw. bestätigen, damit dieser beim Amtsgericht die nötigen Eintragungen vornehmen kann. Die Schufa spielt ja eigentlich nur dann mit rein, wenn Ihr als eV ein neues Konto beantragen wollt / müsst. Ob die Bank nun eine Schufa-Auskunft über eine unterschriftsberechtigte Person einholt, weiß ich nicht. Ob die Bank Euch auch am Online-Banking teilnehmen lässt, ist reine Verhandlungssache (mit der Bank).

maikel46 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 21:47

nein, sind kein ev. Aber müssen die änderung an das vereinsregister melden. danke für deine Antwort