Wird bei einem rote Ampel blitzer in frankfurt ein Foto mit versendet?
Guten Tag
Folgende Frage ( am besten für Leute aus Frankfurt)
Ich würde beim Überfahren einer roten Ampel in Frankfurt geblitzt.
Wenn das bussgeld Bescheid kommt wird dann das Beweisbild mit versendet oder nicht? Hat jemand Erfahrung in frankfurt gemacht? Kann ja von Stadt zu Stadt anders sein.
3 Antworten
In Frankfurt selbst habe ich zwar keine Erfahrung, aber ich wurd mal in Bretten Rotgeblitzt. Das Foto kam zwar nicht mit, aber im Anhörungsbogen ist ein Link wo du dich einloggen kannst. Da sind die Bilder sowieso drin unabhängig davon ob ein Bild im Schreiben ist oder nicht.
Genau, das Bild hab ich erst gesehen, als ich mich eingeloggt hatte.
Aber ich glaub das macht jede Stadt unterschiedlich. Kann sein, dass es in Frankfurt automatisch mitgeschickt wird. Das Foto hast du so oder so, entweder aufm Papier oder im Netz.
Hm und wie lange ist das her gewesen bei dir ?
Vor knapp einem Jahr, dazu hatte ich hier sogar ne Frage mit den Bildern gemacht, die ich aus diesem Portal runtergeladen hatte lul: https://www.gutefrage.net/frage/rotblitzer-ueber-1-sekunde-oder-nicht
logisch und heute bei vielen direkt auf einen PC übermittelt
da kommt es darauf an wieviel Sekunden Rot war
das ist dann auch teils ermessenssache der wo dies bearbeitet
Die Frage ist nur ob das Foto mit im Bußgeldbescheid ist
das Foto must Du anfordern am besten über ein Anwalt
normalerweise müsstest du eine Autorechtschutzversicherung haben
die übernehmen die kosten
sonst hast Du schlechte Karten
mir wurde schon mal die Strafe erstattet
unten steht die Antwort bei (Yoloben) bitte lesen
bitte nicht mehr das gleiche fragen
wie es heute ist? ????? vieles hat sich geändert
damals in den 80er Jahren es waren 30 DM wo ich bekam bin mir sicher
damals war alles anders glaub mir bin 60 Geboren
Die Rechtsschutzversicherung erstattet Bussgelder??? Bist du da wirklich sicher??
Würde eine RS-Versicherung die Bußgelder erstatten würde auf deutschen Straßen der totale Krieg ausbrechen.
Die RS kann lediglich die Arbeit und Kosten übernehmen die bei einem Einspruch entstehen, die Bußgelder werden aber nicht übernommen.
Da es sich hierbei um einen Rotlicht-Verstoß handelt ist ein Einspruch nur möglich wenn der Fahrer des geblitzten Fahrzeuges den Schutzstreifen in der Kreuzung noch nicht überfahren hat, er also zwischen Haltelinie und Schutzstreifen zum Anhalten gekommen ist.
Damit würde er das Bußgeld von einem Rotlicht-Verstoß abwenden und das ganze auf einen Verstoß gegen die Haltelinie reduzieren. Ein Bußgeld muss er dann zwar immer noch bezahlen, das fällt aber definitiv geringer aus als bei einem Rotlicht-Verstoß.
Danke also war aber nur der Link davon mit im schreiben aber das Foto war selbst im schreiben nicht dabei?