Wird bei einem rote Ampel blitzer in frankfurt ein Foto mit versendet?

3 Antworten

In Frankfurt selbst habe ich zwar keine Erfahrung, aber ich wurd mal in Bretten Rotgeblitzt. Das Foto kam zwar nicht mit, aber im Anhörungsbogen ist ein Link wo du dich einloggen kannst. Da sind die Bilder sowieso drin unabhängig davon ob ein Bild im Schreiben ist oder nicht.

overRated 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 11:30

Danke also war aber nur der Link davon mit im schreiben aber das Foto war selbst im schreiben nicht dabei?

Mthrlovermerg  24.01.2020, 12:10
@overRated

Genau, das Bild hab ich erst gesehen, als ich mich eingeloggt hatte.

Aber ich glaub das macht jede Stadt unterschiedlich. Kann sein, dass es in Frankfurt automatisch mitgeschickt wird. Das Foto hast du so oder so, entweder aufm Papier oder im Netz.

logisch und heute bei vielen direkt auf einen PC übermittelt

da kommt es darauf an wieviel Sekunden Rot war

das ist dann auch teils ermessenssache der wo dies bearbeitet

Woher ich das weiß:Hobby
overRated 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 11:24

Die Frage ist nur ob das Foto mit im Bußgeldbescheid ist

das Foto must Du anfordern am besten über ein Anwalt

normalerweise müsstest du eine Autorechtschutzversicherung haben

die übernehmen die kosten 

sonst hast Du schlechte Karten

mir wurde schon mal die Strafe erstattet

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Venus345  24.01.2020, 14:27

unten steht die Antwort bei (Yoloben) bitte lesen 

bitte nicht mehr das gleiche fragen

Venus345  24.01.2020, 11:36

wie es heute ist? ?????     vieles hat sich geändert

damals in den 80er Jahren es waren 30 DM wo ich bekam  bin mir sicher

damals war alles anders glaub mir bin 60 Geboren

Highlands  24.01.2020, 11:32

Die Rechtsschutzversicherung erstattet Bussgelder??? Bist du da wirklich sicher??

olfinger  24.01.2020, 11:39
@Highlands

Würde eine RS-Versicherung die Bußgelder erstatten würde auf deutschen Straßen der totale Krieg ausbrechen.

Die RS kann lediglich die Arbeit und Kosten übernehmen die bei einem Einspruch entstehen, die Bußgelder werden aber nicht übernommen.

Da es sich hierbei um einen Rotlicht-Verstoß handelt ist ein Einspruch nur möglich wenn der Fahrer des geblitzten Fahrzeuges den Schutzstreifen in der Kreuzung noch nicht überfahren hat, er also zwischen Haltelinie und Schutzstreifen zum Anhalten gekommen ist.

Damit würde er das Bußgeld von einem Rotlicht-Verstoß abwenden und das ganze auf einen Verstoß gegen die Haltelinie reduzieren. Ein Bußgeld muss er dann zwar immer noch bezahlen, das fällt aber definitiv geringer aus als bei einem Rotlicht-Verstoß.