Wie wahrscheinlich ist es bei Ebay vom Privaterverkäufer zum Gewerblichen-Verkäufer eingestuft zu werden und was passiert dann normalerweise?

8 Antworten

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Wer auf eBay im Sinne der Rechtsprechung gewerblich handelt, ist gesetzlich geregelt.

Hierbei kommt es weder darauf an, ob man durch den Verkauf Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht.

Entscheidend ist die Gewinnabsicht. Das heißt, du handelst gewerblich, wenn du dir Ware besorgst, um sie gewinnbringend an andere weiterzuverkaufen .

Solange du deine getragenen Klamotten verkaufst, gibt es überhaupt keine Probleme. Wenn du jedoch über 6 Monate im Schnitt mtl. 2 Lederjacken verkaufst oder Schuhe in unterschiedlichen Größen, kann man wohl nicht mehr von Fehlkäufen reden, die man jetzt verkaufen will.

Solange davon auszugehen ist, dass die Angebote ohne Gewinnabsichten verkauft werden, hat man nichts zu befürchten.

Gut zu wissen: Der Preis, den du auf eBay für deine Sachen, ist ja kein Gewinn. Es sei denn der würde über dem Einkaufspreis liegen, den du selbst für den Artikel ausgegeben hast.

Wenn dies regelmäßig der Fall ist, dann läge irgendwann auch gewerbliches Handeln vor.

Ein Indiz für gewerbliches Handeln ist auch, wenn im Bewertungsprofil sichtbar ist, dass nicht nur ver- sondern auch gekauft wird. Wenn die Käufe & Verkäufer sich nicht deutlich voneinander unterscheiden.

Fazit: Letztendlich ist es einfach zu aufwendig jedes Angebot zu prüfen. Die Übergänge zum gewerblichen Handel sind fließend.

Viele Artikel mit "Neu" oder 8 Handys im Angebot machen die Erklärung, privat zu handeln, eher unglaubhaft.

Auf den eBay-Rechtsportal / Informationen für private Verkäufer, findest du auch Informationen darüber, wann man auf eBay gewerblich handelt.

Mach Dir keine Soren. Ebay stuft niemandenn als gewerblichen Verkäufer ein. Denen ist das egal.

Trotzdem  musst Du immer die Stückzahl ein wenig kontrollieren. Ein  Privatverkäufer, der 100 Artikel verkauft, ist unglaubwürdig. Und das Wichtigste - keine Neuware als privater Käufer anbieten.

eBay ist hier das kleinere Übel. Vorm Finanzamt und anderen Firmen, die dich abmahnen könnten (in der Regel drei stelliger Betrag), würde ich mir mehr Sorgen machen.

Jetzt frage ich mich was wohl passiert wenn man zuviel Verkauft, muss man dann wirklich horrende Geldbußen bezahlen ?

Naja. Du handelst ja jetzt schon gewerblich. Dinge die man kauft oder anfertigt um damit Gewinn zu erzielen kann man nicht privat verkaufen.

Die Nicht-Anmeldung eines Gewerbes kann zu einem Bußgeld führen, dass gar vierstellig sein kann.

Ferner kommt der Ärger mit dem Finanzamt. Die wollen Steuererklärungen und Gewinnermittlung sehen, sonst schätzen die dich und Schätzungen gehen meist schlecht aus.

Wäre ich dein Kunde und sähe dass du Sachen mit Gewinn und regelmäßig verkaufst, will ich dass du mir gegenüber wie ein Händler auftrittst, heißt du musst mir ein Widerrufsrecht einräumen und Gewährleistung geben.

Tust du das nicht, würdest mir z.B. dem Widerruf verweigern, verklage ich dich und gewinne. Das wäre sehr teuer für dich, weil du mir dann den Anwalt und alles drum herum bezahlen müsstest.

Daher verstehe ich nicht wo das Problem ist, wenn man mit einer Sache Geld verdienen will, einmal ein Gewerbe anzumelden und die Seite umzustellen...

Sarah333312 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 03:58

Soweit ich weiß, habe ich einen Freibetrag bis 8000 Euro im Jahr. Und ich glaube als gewerblicher Händler muss man bei EBay eine Gebühr für das Einstellen zahlen, plus nochmal 10 Prozent Verkaufsprovision auf Kleidung. Dann muss man Artikel zurücknehmen und ein Gewerbe anmelden. Was wohl um die 40 Euro kostet. Das scheint mir alles wenig attraktiv. 

Aber natürlich wenn es zu offensichtlich ist, kann man angezeigt werden, zum Beispiel wegen eines fehlendem Impressums und das wird dann teuer.

kevin1905  17.11.2017, 12:25
@Sarah333312

Soweit ich weiß, habe ich einen Freibetrag bis 8000 Euro im Jahr

Den hat jeder. Nennt sich Grundfreibetrag (§ 32a EStG) und sagt nur aus, dass Einkommen bis dahin nicht besteuert werden darf.

Das hat aber NICHTS damit zu tun, dass man eine gewerbliche Tätigkeit anzumelden hat und zwar in dem Moment wo die ABSICHT besteht damit Gewinn zu machen. Ob das tatsächlich passiert oder und wie hoch dieser ist, spielt gewerberechtlich überhaupt keine Rolle.

Auch hat dieser nichts mit einer Abgabepflicht zur Steuererklärung zu tun, die ergibt sich nämlich aus § 25 EStG. Wer Einkünfte hat, die keinem Quellensteuerabzug unterliegen muss eine Erklärung anfertigen und bei den Gewinneinkunftsarten inkl. Gewinnermittlung.

Wer das nicht tut wird geschätzt. Durch eine Schätzung wird aus einem Gewinn von 1.000,- € im Jahr mal schnell 20.000,- € oder mehr.

Gegen einen Schätzbescheid ist ein Einspruch möglich, jedoch nur in Form einer Steuererklärung. Ist der Schätzbescheid bestandskräftig geworden, wird er zwangsvollstreckt.

Und ich glaube als gewerblicher Händler muss man bei EBay eine Gebühr für das Einstellen zahlen, plus nochmal 10 Prozent Verkaufsprovision auf Kleidung.

Jeder gewerbliche Händler hat Betriebsausgaben und das gehört eben dazu. Wenn die Marge zu klein ist bzw. die Kosten zu hoch und sich kein Gewinn erzielen lässt, muss man größere Stückzahlen kaufen, Preise anheben, oder sein Gewerbe dicht machen und sich was anderes suchen.

Meine größten Ausgabenposten sind Personal, Büromiete und mein KFZ (Steuer, Versicherung, Tanken, Parken, etc.) und die VSH.

Nichts davon ist für mich aber entbehrlich oder lässt sich günstiger gestalten. Ich kenn meine Zahlen im groben, daher weiß ich welchen Umsatz ich machen muss um noch Gewinn zu haben.

Dann muss man Artikel zurücknehmen und ein Gewerbe anmelden.

Natürlich. Das war ja mein Punkt. Du kannst nicht mit etwas Gewinn machen, Einkommen erzielen und dann deinen Vertragspartnern ihre Rechte vorenthalten und dich vor deinen Pflichten drücken.

  • Entweder man macht etwas unentgeltlich oder maximal kostendeckend, dann ist es privat
  • oder man macht etwas mit Gewinnerzielungsabsicht dann ist es gewerblich. Es gibt keine Ausnahmen, es gibt keine Grauzone. Es ist so definiert.

Du musst keine Geldbußen bezahlen, du musst Steuern bezahlen. Und das ist nicht wenig.

kevin1905  17.11.2017, 01:18

Naja das kommt drauf an.

Zwischen 0 und 45% auf das zu versteuernde Einkommen. Wir wissen ja nicht welche Einkünfte sonst vorhanden sind, daher können wir es nicht ermitteln.

Ich mache ca. 200.000,- € aus meinen gewerblichen Tätigkeiten im Jahr und am Ende schaffe ich es doch "nur" auf 42% Steuersatz.