Wie viele Böller darf man nach Bosnien mitnehmen?
Ich fahre an Silvester nach Bosnien und habe eine Kiste voller Böllers gekauft. Bekomme ich Probleme an der Grenze ?
5 Antworten
Ich würde dir raten das einfach bei der Polizei anzumelden sie kümmern sich darum wenn es erlaubt ist in Bosnien dann wird es versendet und da läuft alles legal ab und du musst keine Angst haben das du erwischt wirst 👌🏼😁👍🏼
Gibt es da keine Böller?
Seit wann nimmt man Holz mit in den Wald?
Klar bekommst Du Probleme, darfst Du mit Sicherheit überhaupt nicht einführen. Schon mal von Sprengstoff gehört? Nichts anderes sind Böller!
Oh ein GANZ SCHLAUER! Ja, ja, wenn man halt keine Ahnung hat!!
1. Ist Dir bestimmt schon klar, dass Du auf eine Frage aus 2015 antwortest, oder?
2. Da "Deutsche Böller" kein Sprengstoff sind, gibt es die nachfolgende Verordnung zum SPRENGSTOFFGESETZ bestimmt nur aus Spaß!!!
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)§ 23
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.
(4) In der Anzeige nach Absatz 3 sind anzugeben:
- 1.
- Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde,
- 2.
- Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
- 3.
- Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
- 4.
- die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
(5) Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sowie Raketenmotore für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen, die für Lehr- und Sportzwecke bestimmt sind, sowie die hierfür bestimmten Anzündmittel nur unter Aufsicht des Sorgeberechtigten bearbeiten und verwenden. In einer sportlichen oder technischen Vereinigung ist dies nur zulässig, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder selbst anwesend ist.
(6) Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten dürfen nur vorgeführt werden, wenn der Effekt vorher gemäß der beabsichtigten Verwendung erprobt worden ist. Das Theaterunternehmen und die vergleichbare Einrichtung sowie die Film- und Fernsehgesellschaft bedürfen für die Erprobung der Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle, für die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern auch der Genehmigung der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle. Die Genehmigungen können versagt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Mitwirkender oder Dritter erforderlich ist.
(7) Wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besuchern verwenden will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.
Doch, da hast du recht. Jedoch weiß ich das es dort nicht die beste Qualität ist, deshalb kaufe ich für ein bisschen mehr Geld Böllers in Deutschland
Wäre viel interessanter, woher du die ganze Kiste mit den Böllern jetzt schon her hast. Bei uns ganz sicher nicht.
Bekomme ich Probleme an der Grenze
Das hoffe ich mal, dass sie dir das abnehmen.
Vielleicht überlegst du mal weiter, warum sie dir die Böller abnehmen könnten, oder sie behalten dich gleich.
Anscheinend wohnst du in einem Kaff, bei mir gibt's die schon über all
Im Größhandel gibt es schon längst welche, Ebenso in Österreich, Tschechien und Polen!
Was ist los mit dir?
Das finde ich ziemlich geschmacklos. Es kommen viele Leute von dort hierher, weil es ihnen u.a. wirtschaftlich sehr schlecht geht und du hast nichts Anderes zu tun, als Böller dorthin mitzunehmen?
Nein. Meine Familie kommt aus Bosnien. Sie sind vom KRIEG geflogen. Nach zehn Jahren sind sie zurück gekommen und haben die Reste ihres Hauses abgerissen und ein neues gebaut. Wir gehen jedes Jahr dort hin, Familie besuchen usw. Wir haben uns halt entschieden mal alle (Oma, Opa, Tante, Onkel etc) dort Weihnachten zu verbringen. Von dort aus fahren wir nach Sagrep und besuchen mein Cousine. Die Böllers sind für alle aus meiner Familie.
Außerdem weiß ich das es dort viel billigere gibt, doch ich kann mir sicher sein das die Böller aus Deutschland mit nicht in der Hand explodieren.
Es sind sicherlich noch Arme Leute dort, das weiß ich auch. Aber ich weiß auch das meine Oma und Opa nicht mehr lange haben, es könnte ihr letztes Weihnachten sein, als ja ! Wir wollen so richtig Weihnachten und SILVESTER Spaß haben.
Problem ?
Um Spaß zu haben muß man nicht Geld mit Böllern zum Fenster rauswerfen. Das könnte man sicherlich sinnvoller verwenden.
Ich weiß echt nicht was für Probleme du hast. Wenn dich das vefdient habe dann darf ich auch kaufen was ich will. Und wenn ich Silvester halt Feiere, dann brauch ich Böller. Und außerdem das ich nicht nur für mich. Für mein Onkel, Tante, Cousinen, Couseng, Bruder, Schwester, Mutter, Vater, Tante, Onkel.
Soll ich mir jetzt eine Kleinwagen kaufen ? Oder was ? So viel hab ich doch nicht ausgegeben !
Anscheinend willst du nicht verstehen, was ich meine.
Ich denke ja. Bestimmt. Woher weiss man, dass das keine echten Bomben sind.
oh gott. Alles klar.
In Bosnien werden BKS Böller verkauft BKS ist auch in Polen Böller drinnen und Deutsche Böller sind nicht Sprengstoff weil sie nichts anrichten können außer Brand Verletzungen BKS Böller sind verboten weil sie Sprengstoff sind sie sind sogar im Sprengstoffgestzt enthalten Deutsche Böller aber nicht deshalb bleib mal leise wenn du keine Ahnung hast