Wie viel milimeter dürfen sich Fliesen gesetzlich bei einer Neuverlegeung von der Höhe unterscheiden
9 Antworten
Von einer gesetztlichen Vorgabe für Überstände beim Fliesen verlegen habe ich auch noch nie gehört. Wichtig ist beim Verlegen einfach, dass der Untergrund sorgfältig geprüft wird und dementsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Estrich, Bauplatten und Entkopplung sind hier die Zauberwörter. Wenn hier alles stimmt, dürften die Fliesen auch keine Höhenunterschiede aufweisen. Wie am besten der Untergrund geprüft wird und welche Werkzeuge dafür benutzt werden, kann man im Fliesenleger-Blog nachlesen: http://www.fliesenleger.net/werkzeug-zur-untergrundpruefung-2010150
Beste Grüße,
TM
bei noch genauer arbeit ist es nicht möglich überstände zu vermeiden,da fliesen und der mensch bestimmte kriterien nicht ausschließen können. daher gibt es ein regelwerk,oder auch gesagt normen um auf diese einzugehen würden einige seiten zu schreiben sein. daher gibt sich ein baustellen bedingte maßnahme länge +breite in mm /1000 +1mm handwerkliche toleranz. als beispiel eine Fliese 30/60 300+600/1000 entspricht 0,9 mm +handwerkliche toleranz 1mm,so ist ein überstand von 1,9mm erlaubt,die selbst ein sachverständiger nicht reklamieren kann,denn,selbst bei überstände die durch schweiflicht verusacht werden sind kein reklamationspunkt,wenn sie dem toleranzwert entspicht grüße ralph mielke fliesenlegermstr.
Bin selbst Fliesenleger Meister und verwende bei Großformat nur noch das Nivelliersystem aus Laschen und Keile. Die Fliesen müssen aber bei dem Verfahren zwingend auf der Unterseite mit Kleber angestrichen werden
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es hier für nicht. Generell sollten "Überzähne" nur sehr gering bis garnicht auftreten. Die frage ist jedoch auch immer wie die Qualität der Fliesen ist, mit manchen Billig dingern kann auch der beste Fliesenleger nichts anständiges anfangen. Daher stellt sich die Frage: wer hat die Fliesen geliefert, sind diese von einwandfreier Qualität? Lege eine Fliese auf einen ebenen Untergrund liegt die Fliese überall plan auf? Gibt es Hohlräume oder Spalten? Das könnte ein Grund sein warum es zu Überzähnen kommt. Trotzdessen sollte der Fliesenleger das vor oder Spätestens während der Verlegung bemerken und dich darauf hinweisen.
Was natürlich eben so eine rolle Spielt ist eine gründliche Vorbereitung des Untergrundes.
Die Fliesen natürlich vor der Verlegung prüfen. Erst letztens hatte ich wieder welche die sich auf 3mm durchgebogen haben und sich vom Kaliber her um über 1mm unterschieden haben. So eine drecks Wäre unbedingt zurück geben und reklamieren. Auf keinem Fall verlegen und denken das wird schon. Bei der Abnahme kommt es mit Sicherheit zu Reklamationen. Das muss nicht sein
Für die Beurteilung von Überzähnen gibt es zwei Merkblätter.Das eine Merkblatt heißt:Höhendifferenzen in Keramischen-, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen, Ausgabe Oktober 2005 vom Fachverband Fliesen und Naturstein.Das andere Merkblatt ist vom Sachverständigenkreis EURO-FEN und Bundesverband deutscher Steinmetze.Leider werden dort sehr unterschiedliche Toleranzangaben für den Höhenversatz vorgegeben.Z.B. für eine Fliese der Größe 30 X 60 ist nach dem Fachverband Fliesen und Naturstein ein Höhenversatz bis 1,9 mm erlaubt, und nach den Angaben des EURO-FEN lediglich ein Höhenversatz von 1,3 mm.In der Praxis sind verlegte Fliesen mit einem Kantenversatz von 1,9 mm nicht mehr akzeptabel. Anhand von bereits verlegten Fliesen kann man sich so etwas in der Praxis ansehen, kann ich keinem empfehlen.
Viele Gutachter die vom Gericht bestellt werden, erstellen ihr Gutachten nach dem Merkblatt des Fachverbandes Fliesen und Naturstein, also mit der grösseren Toleranz, sodass man als Auftraggeber schon vorher mit dem Fliesenfachbetrieb abklären muß, dass er nach dem Merkblatt des EURO-FEN seine Fliesenarbeiten ausführen soll.Wird das vergessen, dann hat man nur sehr geringe Möglichkeiten ( ca. 5%) ,Fliesenarbeiten mit mehr als 1,3 mm Höhenversatz haben, erfolgreich einzuklagen.
Man bleibt auf hohen Anwalts-,Gutachter-und Gerichtskosten sitzen.G.S.
bei noch so genauer arbeit ist es nicht mölich überzähne zu vermeiden,daher hat der normenausschuß eine möglichkeit geschaffen diese zu erklären. diese ist so erklärt länge+breit in mm/1000+1mm handwerkliche toleranz. als beispiel eine platte von 30/60 ergibt sich fogender wert 300+900/1000 entspr.0,9mm+handwerkliche tolerant von 1mm ergibt 1,9 mm. selbst dieses ist schon anstrengend zu erreichen,zu einem wir oft ein dünnbettmörtel genommen der große schwindungsgerade mit sich führt so sollte auch ein dem entsprchender dünnbettmörtel z.b die 4in1 mörtel die ein s-klasse entsrechen verwendet werden,holen sie sich rat bei baustofflieferanten die variabelle dünnbettmörtel in ihr programm haben,wie mapei,pci,ardex,schomburg um einige zu nennen gruß ralph mielke fliesenlegermstr.
Was ist ein 4in1 Mörtel?