wie oft kann ich in der probezeit unter 20 kmh geblitzt werden?
kann mir das jemand beantworten..?
4 Antworten
Geschwindigkeitsverstoesse sind grundsaetzlich A-Verstoesse. Solche bis 20 km/h drueber werden aber nicht im VZR registriert, haben daher auf die Probezeit keine Konsequenzen. Was aber passieren kann....
Erinnert sich ein Sachbearbeiter daran, dass man schon 1-2 Mal geblitzt wurde, dann kann das Bussgeld wegen Beharrlichkeit erhoeht werden. Auf diese Weise kommt man dann ebenfalls schnell mal ueber 40€ und in die Punkteraenge, so dass dann auch trotz allem ein Seminar und Verlaengerung der Probezeit usw drohen.
unter 21km/h gibt es keine Punkte und somit ist das ganze auch für die Probezeit nicht relevant. Aber es sollte einem schon zu denken geben, wenn man andauernd geblitzt wird (egal ob in der Probezeit oder nach der Probezeit)
wenn du 2 mal geblitzt wirst, muss du eine nachschulung machen, wenn du das wissen willst
Warum stellst du hier die Frage, wenn du die Antwort weißt?
selbstverständlich ist blitzen unter 20 km/h ein b verstoß, wo lebst denn du!!!! also nix falsch mein freund!!!!!!!!!!
dann beschäftige dich mal mit dem bußgeldkatalog ;)
So oft, wie du zu schnell fährst. Passiert aber nichts, bevor du Punkte bekommst (abgesehen von den bis zu 30 EUR Strafe).
falsch da blitzen unter 20 kmh weder a noch b verstoß im stvo sind...man han ich ein schwein..