Wie oft darf man ohne Punkte geblitzt werden?
Hallo,
ich hätte mal eine Frage..... Und zwar wurde ich heute glaube ich mit 60 in einer 50er Zone - von einem mobil / aufgestellten Blitzer des Landkreises geblitzt.....
Nun frage ich mich aber, wie oft darf man innerhalb eines Jahres geblitzt werden? Ich meine keine Geschwindigkeitsverstöße, wo man noch mit einem Punkt bestraft wird. Ich meine die Geschwindigkeitsverstoße, wo man quasi ein "Verwarnungsgeld" bezahlt und keinen Punkt kassiert.
Gibt es dafür im Jahr eine "Grenze" ?
Vielen Dank.
Lg!
4 Antworten
Ich meine die Geschwindigkeitsverstöße, wo man quasi ein "Verwarnungsgeld" bezahlt und keinen Punkt kassiert.
Kannst du beliebig oft machen, wird aber teuer ;)))
Das ist richtig, ich mal gelesen - wenn das zu oft passiert, wird man als Wiederholungstäter eingestuft und dann gibt es höhere Strafen. Ich kann dir aber auch nicht sagen, wie hoch die dann sein würde.
Verwarnungen kannst du so oft bekommen, wie du erwischt wirst - dafür gibt es keine Grenze - warum auch?
zu viele knöllchen für falsch parken haben auch schon zu saftigen strafen geführt http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/lieber-in-haft-als-knoellchen-zahlen-aid-1.1996501
Das ist nicht ganz so eindeutig zu sagen - es geht von unendlich bis hin zu nur 40-80 mal. Jenachdem ob es einem Sachbearbeiter der Bußgeldstelle eben auffällt.
Und wenn das passieren sollte, dann ist von 1 Monat Fahrverbot bis MPU alles drin.
Auf gut deutsch: wer sich die Dinger quer durch Deutschland einfängt, landet wahrscheinlich bei Unendlich - wer aber ständig in seiner Stadt oder gar nur Ortsgemeinde diese Tickets kassiert, fällt ggf. schneller auf und beamt sich schneller zur MPU als er "Schnabeltasse" sagen kann.. ;)
die frage ist, ob die gemeinde/landkreis überhaupt berechtigt ist das geld einzuziehen!? wenn das nicht der fall ist geht sie auf dummenfang ;-)
Wie meinst Du das? Beziehst Du Dich auf falsche Messung der Geschwindigkeit?
Lg
nein ich meine ob die gemeinde etc. berechtigt ist diese messung geltend zu machen, also das geld auch wirklich einzutreiben. gleiches gilt übrigens auch für knöllchen!
Warum sollte das die Gemeinde / der Landkreis nicht dürfen?
Ich habe gerade mal nachgeschaut.... dort habe ich etwas über NRW gefunden, dass dort nur die Polizei außerhalb der Gefahrenzonen / - Gebiete blitzen dürfen. Also der Landkreis dürfte in NRW nur in Gefahrengebieten blitzen - aber außerhalb dürfte es nur die Polizei.
Nun weiß ich allerdings nicht, wie es in Niedersachsen aussieht. Auf der Homepage meines LK steht nur , dass sie nach Unfallhäufigkeit/ Gefahrenpunkte und auf Strecken mit überhöhter Geschwindigkeit blitzen würden.
Mehr ist da leider nicht zu finden.....
Lg,
Vielen Dank! Auch wenn es sich dabei nur um "Verwarnungsgelder" in Höhe von 10 - 30 Euro handeln würde?
Lg,