Wie kann man gegen eine verordnete Attestpflicht in der Oberstufe vorgehen?

2 Antworten

Auch ohne Konferenzbeschluss regelt § 43 II 2 SchulG NRW: "Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule (...) ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen."

Meint: Wäre man in deinem Fall der Auffassung, das du etwa nur für bestimmten Unterricht, nur an bestimmte Stunden ("Montagsfieber") oder bei Klassenarbeiten bzw. Leistungsüberprüfungen selbst entschuldigt fernbleibst, darf sie die das. Bei den anderen Schülern, die krankheitsbedingte Fehlzeiten belegen, eben verzichten. 

Wie will man aber eine Ermessensentscheidung anfechten, wem man entschuldigte (!) Fehlzeiten aus gesundheitlichen Gründen zubilligt? 

G imager761

du wirst nicht durchkommen, ich kenne es zwar nicht, aber da wird in etwa stehen

wenn zweifel an bla bestehen, kann blub den betreffenden schüler mit einer attestpflicht versehen

und blub wird einfach zweifel haben

koalamarie 
Beitragsersteller
 01.07.2015, 00:25

Aber habe ich nicht zumindest ein Recht darauf zu erfahren, um welche stunden es sich dabei gehandelt haben soll? Oder warum genau ich belegt wurde und so viele andere nicht?